Vor nicht ganz zwei Jahren berichteten wir über die sich widersprechenden Urteile des OLG Köln (Az.: 6 U 115/14) und des LG Arnsberg (Az.: I-8 O 121/14). Nun hat sich der BGH mit Urteil vom 03.03.2016 (Az.: I ZR 110/15) für die Rechtsauffassung des OLG Köln und damit auch für eine Haftung von Amazon-Marketplace-Händlern für von Amazon begangene Rechtsverletzungen entschieden.
Schlagwort: I ZR 181/14
Anbieter von Elektrogeräten im Internet sind dazu verpflichtet, deren Energieeffizienzklasse durch das entsprechend beschriftete Pfeilsymbol, unmittelbar in Preisnähe, anzugeben. Das jüngst ergangene Urteil des BGH vom 04.02.2016 (I ZR 181/14) bezieht sich auf die vormalige Rechtslage und hat keine Auswirkungen auf die aktuelle Rechtspraxis.