Telemedicus nimmt ausführlich und kritisch zum neuen Gesetzentwurf zur sogenannten „Button-Lösung“ Stellung. Bereits die Formulierung des Gesetzentwurfes

„… wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. …“ (geplanter § 312g Abs 3 BGB)

kann man bestenfalls mit Wohlwollen als unglücklich bezeichnen. Widersprüchlich und hochgradig verwirrend trifft es eher. Eigentlich könnte diese Textzeile von Dr. Evil aus den Austin Powers Filmen stammen. Darüber können aber nur Juristen lachen. Schwerer wiegt eigentlich der zu erwartende (Nicht-)Effekt der Button-Lösung:

Über eines sollte man sich aber im Klaren sein: Gegen Abofallen helfen all diese Maßnahmen nur wenig. Wer seine Kunden betrügt, der ignoriert auch neue Informationspflichten wie die Button-Lösung. Eigentlich wäre es Aufgabe der Staatsanwaltschaften und Ordnungsbehörden gegen solche Geschäftsmodelle vorzugehen. Anstatt also das Zivilrecht mit neuen Sonderregelungen zu überfrachten, wäre der Gesetzgeber gut beraten, die konsequente Verfolgung von Abofallen zu fördern.

Diesem Fazit von Telemedicus wäre eigentlich nichts hinzuzufügen. Ich möchte es mir aber nicht verkneifen noch an meinem letzten Beitrag (nymwars: Das Ende der Anonymität im Netz?) anzuknüpfen und meine dortige Liste zu ergänzen:

Deutsche Beiträge in Form von politischer Sommerloch-Plauderei oder Gesetzgebungsvorstössen zeichnen sich auch dadurch aus, dass sie bisweilen kafkaesk anmuten (vielen Dank an Jesse Pinkman aus der TV-Serie „Breaking Bad„).