Schlagwort: Button-Lösung
Teil 2: Widerrufsrecht des Verbrauchers
Nachdem wir im ersten Teil des Beitrags auf die Neuerungen durch die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in Bezug auf Bestellung, Lieferung, sowie auf Informationspflichten der Shop-Betreiber eingegangen sind, soll im zweiten Teil erläutert werden, was sich im Bereich des Widerrufsrechts für Onlinehändler ändern wird.
- Ausnahmen vom Widerrufsrecht, Art. 16
- Widerrufsfrist von 14 Tagen, Art. 9 Abs. 2; Verlängerung um 12 Monate, Art. 10
- Neue Musterwiderrufsbelehrung, Anhang I Teil A
- Neues Musterwiderrufsformular für den Verbraucher, Art. 11 Abs. 1, Anhang I Teil B
- Rechte und Pflichten im Widerrufsfall, Art. 13, 14
- Tragung der Hinsendekosten, nicht für Expressversand Art. 13 Abs. 2
- Rücksendekosten, Wegfall der 40 Euro Klausel, Praxis, Art. 14 Abs. 1
Nach langer Diskussion hat die EU 2011 die neue Verbraucherrechte-Richtlinie beschlossen, die von den nationalen Gesetzgebern bis zum 13.12.2013 umzusetzen ist (wir berichteten). Die neue Richtlinie bringt einige Änderungen für Online-Händler, vor allem das Rückgabe-/ Widerrufsrecht der Verbraucher und die Informationspflichten des Händlers erfahren signifikante Änderungen. Auch wenn Händler vereinzelt stärker in die Pflicht genommen werden, dürfte die Vollharmonisierung im Ergebnis doch zu positiven Effekten für den grenzüberschreitenden, innereuropäischen Versandhandel führen, Stichwort Cross-Border-Commerce.
In einem zweiteiligen Beitrag unseres Rechtsreferendars Felix Gebhard soll genauer beleuchtet werden, was sich im Einzelnen für die deutschen Shopbetreiber ändern wird. Im ersten Teil werden Änderungen betrachtet, die im Zusammenhang mit Bestellung, Lieferung sowie mit Informationspflichten der Händler stehen. Im zweiten Teil werden vor allem solche Neuerungen unter die Lupe genommen, die mit dem Widerrufsrecht der Bestellers in Zusammenhang stehen.
Der Entwurf wurde erwartet. Sinn oder Unsinn waren lange und heiß diskutiert worden. Jetzt hat der Bundestag nach Meldung von Spiegel Online trotz aller Kritik am Entwurf am 02.03.2012 die entsprechende Gesetzesänderung ohne Änderungen beschlossen.
Über die Umsetzungsfrist und die konkreten Anforderungen für Online-Händler werden wir noch berichten
Telemedicus nimmt ausführlich und kritisch zum neuen Gesetzentwurf zur sogenannten „Button-Lösung“ Stellung. Bereits die Formulierung des Gesetzentwurfes
„… wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist. …“ (geplanter § 312g Abs 3 BGB)
kann man bestenfalls mit Wohlwollen als unglücklich bezeichnen. Widersprüchlich und hochgradig verwirrend trifft es eher. Eigentlich könnte diese Textzeile von Dr. Evil aus den Austin Powers Filmen stammen. Darüber können aber nur Juristen lachen.
Die Bundesregierung hat den Kostenfallen den Kampf angesagt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in einer aktuellen Pressemitteilung angekündigt, in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, um wirksam gegen unseriöse Internetdienstleistungen vorzugehen. Zu diesem Zweck soll die seit längerem in der Diskussion stehende Button-Lösung nun umgesetzt werden. Langfristig peilt die Bundesregierung eine europaweite Umsetzung an. Am Nutzen dieses Modells darf allerdings gezweifelt werden.
Die Button-Lösung soll Verbraucher vor ungewollten Vertragsschlüssen im Internet warnen, indem sie bei kostenpflichtigen Online-Angeboten deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen werden. Mittels eines Buttons soll der Verbraucher dann bestätigen, dass er den Hinweis gesehen hat.
Politik und Verbraucherschutzverbände drängen auf die Einführung der so genannten „Button-Lösung“: Im Internet geschlossene Verträge würden demnach nur wirksam, wenn der Verbraucher einen gesonderten, grafisch hervorgehobenen Hinweis auf den Preis in Form eines Buttons anklickt und so den Vertragsschluss bestätigt. Hintergrund sind die noch immer zahlreich vorhandenen Abofallen und Kostenfallen, bei denen der Internetnutzer durch versteckte Preisangaben über die Kostenpflicht des Angebots getäuscht wird. Ein solches Gesetz würde jedoch auch seriöse Onlinehändler betreffen.
Nicht nur hierzulande ist die Button-Lösung Diskussionsgegenstand. Auf europäischer Ebene wirbt die Bundesregierung um Zustimmung für dieses Modell, eine Einigung auf eine EU-Richtlinie ist derzeit jedoch noch nicht in Sicht. Die SPD-Fraktion will die Button-Lösung daher bereits jetzt in deutsches Recht implementieren.