Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Spiele

Online-Gaming: Spielregeln unterliegen nach Entscheidung des LG Hamburg nicht der AGB-Kontrolle

Ein aktuelles Urteil des LG Hamburg betont erneut, dass im Rahmen von Onlinespielen unterschieden werden muss zwischen AGBs auf der einen Seite und Spielregeln, welche keiner rechtlichen AGB-Kontrolle unterliegen, auf der anderen. Bereits vor einigen Jahren war das AG Regensburg mit anderer Begründung zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen.

In dem aktuellen Fall hatte der Anbieter des Online-Games „World of Warcraft“ gegen den Hersteller eines sogenannten Bots geklagt, welcher für den Spieler selbständig Aufgaben erledigt, Punkte sammelt und dem Spieler so einen Aufstieg in höhere Levels ohne eigenes Zutun ermöglicht. Der Einsatz solcher Bots war nach den Spielregeln des Onlinespiels jedoch verboten.

An der Wirksamkeit dieser Spielregel ließ das Gericht keinen Zweifel. Insbesondere unterliege diese nicht einer rechtlichen Kontrolle wie AGBs.

Der Kampf um den Handel mit „gebrauchten“ digitalen Gütern nimmt Fahrt auf

Im Zusammenhang mit meinem letzten Artikel (Neues Patent von Sony soll den Verkauf gebrauchter Software/ Spiele verhindern) erreichen mich zwei interessante Nachrichten.

Zunächst berichtet SPON, dass Amazon  eine Handelsplattform auf gebrauchte Dateien patentiert.

Das Patent beschreibt nicht nur den Verkauf digitaler Gebrauchtwaren, sondern auch die Möglichkeit zur Begrenzung dieser Art der Weitergabe. Dazu könnte ein Object Move Threshold (OMT) festgesetzt werden, eine Art Weitergabezähler. Mit dieser Begrenzung soll die Verknappung im Marktplatz erhalten bleiben.

Diese Meldung ist vor allem interessant, weil es durchaus von Bedeutung ist, wenn ein Konzern wie Amazon den Kampf gegen die Unterhaltungsriesen wie Sony & Co aufnimmt (die wiederum den Gebraucht-Handel vollständig eliminieren wollen). Es bleibt abzuwarten, ob Amazon das Patent lediglich zum Einsatz in seinem eBook-Markt einzusetzen vorhat.

Ausserdem möchte der BGH vom EuGH wissen, ob Computerspiele aus urheberrechtlicher Sicht Software, Filme oder möglicherweise gar beides sind.

Die von den Klägerinnen vertriebenen Videospiele bestehen nicht nur aus Sprach-, Musik-, Lichtbild- und Filmwerken; vielmehr liegen ihnen auch Computerprogramme zugrunde. Deshalb stellt sich die Frage, ob sich der Schutz von Maßnahmen zum Schutz solcher “hybriden Produkte” wie insbesondere Videospiele nach den speziell für Computerprogramme oder nach den allgemein für Werke geltenden Bestimmungen richtet oder ob sowohl die einen wie auch die anderen Bestimmungen anwendbar sind.

 

Neues Patent von Sony soll den Verkauf gebrauchter Software/ Spiele verhindern

Kurz vor der CES berichteten SPON und Ars Technica, dass der Unterhaltungskonzern Sony bereits im September 2012 ein Patent für eine Technik angemeldet hat, mit deren Hilfe der Verkauf von gebrauchten Konsolenspielen, unterbunden werden kann. Die Spielewelt spekuliert nun, dass diese Technik bereits bei der in Kürze erwarteten Playstation 4 zum Einsatz kommen könnte. Die Einführung dieser Technologie hätte weitreichende Konsequenzen. Für mich stellt sich die Frage, ob eine solche Vorrichtung rechtlich zulässig wäre.

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