Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Hausrecht

Virtuelles Hausrecht: Wem steht es zu und wem nicht?

Wer sich unbefugt in einem Gebäude aufhält, kann von dessen Eigentümer ein Hausverbot erteilt bekommen. In Bezug auf reale Gebäude stellt das Ausüben eines solchen Hausrechts keine Probleme dar. Bezüglich des Hausrechts bei Webseiten gestaltet sich diese Thematik jedoch deutlich schwieriger. Zwar könnte einem Kunden theoretisch auch hier der „Zugang zum Geschäft“ verweigert werden, indem ihm der Zugriff auf die Webseite verwehrt wird. Fraglich ist jedoch in welchem Rahmen ein solcher Ausschluss überhaupt möglich ist.

Virtuelles Hausrecht für Websites

Das LG Hamburg (Urteil vom 28.08.2008, Az. 315 O 326/08) hat entschieden, dass den Betreibern von Websites ein virtuelles Hausrecht zustehe. Damit können Website-Betreiber ebenso wie die Inhaber eines Hausrechts an körperlichen Gegenständen in den AGB das „Betreten der Homepage“ unter bestimmten Umständen verbieten.

Der Unterlassungsanspruch stützt sich auf §§ 858, 903, 1004 BGB in analoger Anwendung in Verbindung mit den „Terms of Use of the R…A.. Website”. Das „virtuelle Hausrecht”, welches sich auf die §§ 858, 903, 1004 BGB, jeweils in analoger Anwendung, stützt (vgl. zum Begriff LG Bonn, NJW 2000, 963 ff.; zur Herleitung vgl. Maume, MMR 2007, 620, 623), gibt seinem Inhaber das Recht, die Nutzung seiner Internetpräsenz in demselben Maße zu beschränken, wie dies der Inhaber des Hausrechts an einer körperlichen Sache darf.

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