Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Datenschutzerklärung

Google Analytics: Abmahnung bei fehlerhaftem Einsatz

In der letzten Zeit erreichen uns Berichte von Abmahnungen gegen Website-Betreiber wegen des fehlerhaften Einsatzes von Google Analytics. Dies deckt sich mit unseren Erwartungen, wonach Datenschutzverstöße in Zukunft häufiger Gegenstand von Abmahnungen werden dürften.

In den konkreten Fällen werden offensichtlich Unterlassungsansprüche wegen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts geltend gemacht, welche darauf beruhen sollen, dass IP-Adressen nicht anonymisiert gespeichert und übertragen werden und ein entsprechender Hinweis auf die Verwendung von Google Analytics in der Datenschutzerklärung fehlt. Die Erfolgsaussichten solcher Abmahnungen sind trotzdem nicht unzweifelhaft.

OLG Hamburg: Datenschutzverstösse sind wettbewerbswidrig

Ein weiteres Gericht bestätigt, dass fehlerhafte Datenschutzhinweise einen Wettbewerbsverstoß begründen. Mit Urteil vom 27.06.2013 (Az: 3 U 26/12) stellt das OLG Hamburg fest, dass die Pflicht zur Unterrichtung über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bei Teledienstanbietern gemäß § 13 TMG ein Marktverhalten regelnde Norm in Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellt. In der Konsequenz können Verstösse hiergegen durch Abmahnungen verfolgt werden. Damit setzt das OLG Hamburg die uneinheitliche Rechtssprechung der Oberlandesgerichte (wir berichteten) fort. Zeit, dass der BGH entscheidet.

Neues Datenschutzrecht zu Auskunfteien und Scoring ab 01.04.2010

Zum 01.04.2010 tritt eine weitere Stufe der Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Gegenstand der Neuregelungen sind unter anderem die Datenübermittlung an Auskunfteien (etwa die Schufa oder die Creditreform), die Regulierung des Scorings sowie die Betroffenenauskunft. Durch die Neuerungen soll im Ergebnis mehr Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen werden.

Erstmals ist mit Inkrafttreten der Novelle die Übermittlung von Negativdaten an Auskunfteien ausdrücklich gesetzlich geregelt. Sie findet sich im neuen § 28a BDSG und ist nur noch unter den dort genannten Voraussetzungen möglich. So setzt die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung künftig neben weiteren in § 28 a Abs. 1 BDSG genannten Voraussetzungen stets Fälligkeit voraus, zudem muss die Übermittlung erforderlich sein, um berechtigte Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines Dritten zu wahren. Darüber hinaus sollten Onlinehändler, die Negativdaten an Auskunfteien übermitteln, in ihrer Datenschutzerklärung auf diesen Umstand hinweisen.

Neu sind auch die Regeln zum Scoring-Verfahren. Die Voraussetzungen zur Zulässigkeit sind im neuen § 28 b BDSG geregelt. Für die Berechnung des Score-Wertes muss künftig ein Verfahren gewählt werden, welchem eine wissenschaftlich anerkannte mathematisch-statistische Methode zugrunde liegt. Die zur Berechnung des Score-Wertes herangezogenen Daten müssen dafür nachweisbar erheblich sein. Allein auf die Adressdaten darf bei der Berechnung nicht mehr abgestellt werden. Werden Adressdaten genutzt, so ist der Betroffene darüber zu unterrichten.

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