Um der Fülle an Online-Werbung aus dem Weg zu gehen, bedienen sich Internetnutzer häufig eines Adblockers. Wird daraufhin keine Werbung mehr beim Nutzer angezeigt, führt dies zu Einnahmeverlusten für die Betreiber der Webseiten. Aus diesem Grund setzen diese neuerdings vermehrt Anti-Adblocker ein, um Usern, die einen Adblocker aktiviert haben, den Zugang zu ihrer Webseite zu verwehren. Ob dieses Verhalten einen Eingriff in die Privatsphäre von Internet-Nutzern darstellt ist stark umstritten.

Wie eine Studie von Adobe und PageFair aus dem Jahr 2015 gezeigt hat, nutzten bereits damals über 200 Millionen Menschen einen Adblocker. Der Umsatzverlust, der dadurch allein im Jahr 2015 entstanden ist, lag bei ungefähr 20 Milliarden Euro.

Aufgrund dieser Umsatzeinbußen setzen immer mehr Betreiber von Webseiten Werbeblocker-Sperren ein, um Internet-Nutzern, mit eingeschaltetem Adblocker, den Zugang zu ihren Webseiten zu verwehren. So hat beispielsweiße der Axel-Springer-Verlag im Oktober 2015 eine Werbeblocker-Blockade auf BILD.de eingeführt. Der Verlag rechtfertigte die Blockade mit dem Satz:

„Ohne Erlöse aus dem Verkauf von Werbeplätzen können wir die Arbeit unserer Journalisten nicht finanzieren.“

Dennoch könnte der Einsatz solcher Werbeblocker-Sperren aus datenschutz-rechtlichen Gründen untersagt werden. Nach Ansicht der EU-Kommission, fällt der Einsatz von Adblocker-Detektoren in den Anwendungsbereich der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und muss sich demnach auch hieran messen lassen. Dies geht aus einem Schreiben der Europäischen Kommission hervor, welches der Datenschutz-Aktivist Alexander Hanff, CEO des Unternehmens Think Privacy, Mitte April auf Twitter publik gemacht hat.

Bereits zuvor hatte Hanff in einem Brief an EU-Präsident Jean-Claude Juncker um eine Stellungnahme bezüglich dieser Thematik gebeten und unter anderem gefragt, inwiefern Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie für den Einsatz von Adblocker-Erkennungstechnik zu beachten sei. Im Antwortbrief heisst es:

„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Benutzung elektronischer Kommunikationsnetze für die Speicherung von Informationen oder den Zugriff auf Informationen, die im Endgerät eines Teilnehmers oder Nutzers gespeichert sind, nur unter der Bedingung gestattet ist, dass der betreffende Teilnehmer oder Nutzer gemäß der Richtlinie 95/46/EG klare und umfassende Informationen insbesondere über die Zwecke der Verarbeitung erhält und durch den für diese Verarbeitung Verantwortlichen auf das Recht hingewiesen wird, diese Verarbeitung zu verweigern (…).“

Demnach könnte das Anti-Adblocking gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Denn um festzustellen, ob ein Nutzer einen Adblocker aktiviert hat, wird beim ersten Besuch der Website häufig ein JavaScript ausgeführt, welches prüft, ob Werbung angezeigt werden kann. Wird eine solche Prüfung durchgeführt, ohne dass der Nutzer zuvor um Erlaubnis gefragt wurde, stelle dies einen Eingriff in deren Privatsphäre dar. Da Werbeblocker-Sperren nicht um Erlaubnis fragen, dürfte die Prüfung folglich rechtswidrig sein.

Via Twitter hat Hanff nun Webseiten,  die Anti-Adblocker einsetzen, den Krieg erklärt, sowie die Eröffnung eines Portals angekündigt, auf dem User Webseiten melden können, die Anti-Adblocker benutzen. Als Grundlage für sein Vorhaben will Hanff den Brief der EU-Kommission verwenden.