In knapp einem Monat, am 17. Februar, tritt der Digital Services Act allumfänglich in  Kraft. Bisher waren nur sehr große Plattformen und Suchmaschinen von der EU-Verordnung betroffen. Jedoch hagelt es seit dem Inkrafttreten im November 2022 Kritik. So soll bisher nicht nur die Beachtung der Rechtspflichten durch die großen  Unternehmen sehr spärlich sein, sondern auch die Einhaltung der Umsetzungsfrist bis Februar 2024 in einigen EU-Mitgliedstaaten wohl nicht möglich sein.

Seit August 2023 sind Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern pro Monat in der EU verpflichtet, bestimmte Transparenzvorschriften einzuhalten und Nutzern Beschwerde-Verfahren bereitzustellen (wir hatten berichtet). Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Bundesverband sollen aber nach wie vor zahlreiche große Unternehmen ihren Transparenzpflichten nicht nachkommen, indem sie zum Beispiel Dark Patterns benutzen. Außerdem klären Social Media Plattformen wie Instagram, Snapchat, TikTok und X ihre Verbraucher ungenügend darüber auf, anhand welcher Kriterien die Platzierung einer Werbung erfolgt. Bei Snapchat wird dem Nutzer  die Information sogar vollständig vorenthalten, dass es sich um eine Werbeanzeige handelt.

Aktuell sollen 17 große Plattformen einen blauen Brief vom der EU-Kommission erhalten haben, weil sie ihrer Transparenzpflicht nicht nachgekommen sind. Nach dem DSA sind sie nämlich dazu verpflichtet, Forschern unverzüglich Zugang zu Daten, wie etwa über eine Online-Schnittstelle, zu gewähren. In diesen förmlichen Auskunftsersuchen werden die Dienste dazu aufgefordert bis 9. Februar eine entsprechende Erklärung abzugeben, wie sie dieser Pflicht nun nachkommen wollen. Erstaunlicherweise scheinen die Tech-Giganten keine Furcht vor den drohenden Bußgeldern zu haben, obwohl diese bis zu 6% des Jahresumsatzes betragen können.

Um den Schutz der Verbraucher:innen wirklich sicherzustellen, muss die Bundesregierung auch national eine möglichst zentrale und schlagkräftige Aufsicht aller Online-Plattform einrichten

Ramona Pop, Vorständin des Vzbv

Jedoch gehen die Probleme auch auf nationaler Ebene weiter. Neben Tschechien wird auch Deutschland voraussichtlich die Umsetzungsfrist im Februar nicht einhalten können. Der deutsche Bundestag hat erst am Donnerstag über eine erste Fassung des Digitale Dienste Gesetzes debattiert. Das Digitale Dienste Gesetz ist die nationale Fassung des DSA und wird neben den Pflichten für Unternehmen, auch die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur und ihre genauen Aufgaben als Aufsichtsbehörde regeln. Ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird voraussichtlich erst im April zu erwarten sein. Vorerst wird es also sowohl an einer offiziellen Beschwerdestelle für Verbraucher fehlen, als auch an Klarheit für kleinere Unternehmen. Denn diese wissen bisher noch nicht ob und wenn ja, in wie weit sie durch den DSA verpflichtet werden.

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