Politik und Verbraucherschutzverbände drängen auf die Einführung der so genannten „Button-Lösung“: Im Internet geschlossene Verträge würden demnach nur wirksam, wenn der Verbraucher einen gesonderten, grafisch hervorgehobenen Hinweis auf den Preis in Form eines Buttons anklickt und so den Vertragsschluss bestätigt. Hintergrund sind die noch immer zahlreich vorhandenen Abofallen und Kostenfallen, bei denen der Internetnutzer durch versteckte Preisangaben über die Kostenpflicht des Angebots getäuscht wird. Ein solches Gesetz würde jedoch auch seriöse Onlinehändler betreffen.

Nicht nur hierzulande ist die Button-Lösung Diskussionsgegenstand. Auf europäischer Ebene wirbt die Bundesregierung um Zustimmung für dieses Modell, eine Einigung auf eine EU-Richtlinie ist derzeit jedoch noch nicht in Sicht. Die SPD-Fraktion will die Button-Lösung daher bereits jetzt in deutsches Recht implementieren. Zu diesem Zweck hat sie einen Gesetzentwurf vorgelegt. Nach diesem soll in § 312e BGB folgender neuer Absatz 1a eingefügt werden:

(1a) Der auf eine entgeltliche Gegenleistung gerichtete Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr wird nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung vom Unternehmer einen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die mit dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten in deutlicher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Form erhalten und die Kenntnisnahme dieses Hinweises in einer von der Bestellung gesonderten Erklärung bestätigt hat.

Diese neue Regelung würde für den gesamten elektronischen Geschäftsverkehr gelten, folglich auch für seriöse Händler. Sollte der Entwurf so umgesetzt werden, müsste sich in Onlineshops die gesonderte Bestätigung mittels des Buttons sowohl inhaltlich als auch zeitlich von der späteren Bestellung unterscheiden. Dies ist jedoch bereits jetzt bei allen Shops erfüllt, die mit Warenkorbsystemen arbeiten. Demgegenüber müssten Shopbetreiber, die den Bestellvorgang auf einer einzigen Seite abwickeln, Änderungen vornehmen. Die Umsetzung und Gestaltung des Buttons soll den Händlern ausweislich der Begründung des Entwurfs selbst überlassen werden.

Ob die Button-Lösung tatsächlich das Allheilmittel gegen Kostenfallen ist, bleibt fraglich. Bisherige Gesetzesänderungen hatten sich als unzureichend erwiesen haben, was im Gesetzentwurf selbst eingeräumt wird. Die Button-Lösung ist im Ergebnis nur eine weitere Erschwernis für seriöse Anbieter, die ohnehin eine wahre Flut von Vorgaben zu beachten haben, wohingegen unseriöse Anbieter, die sich ohnehin nicht um die Einhaltung von Gesetzen scheren, im Zweifel auch dieses Gesetz ignorieren werden oder Mittel und Wege finden, es zu umgehen. Der Kollege Jens Ferner verweist zu Recht auf bereits ausreichend ausgestaltete Informationspflichten, die sich beispielsweise aus dem TMG ergeben und hinreichend geeignet sind, Internetbetrügern das Handwerk zu legen. Die effektivste Maßnahme ist und bleibt, so simpel es auch klingen mag, Rechnungen unseriöser Anbieter schlichtweg nicht zu bezahlen.