Betrügerische Bestellungen unter Angabe falscher Daten sind im Onlinehandel leider keine Seltenheit. Eine neuere Variante scheinen hierbei sogenannte Fake- bzw. Spaß-Bestellungen geworden zu sein, die den Händlern teils massive Probleme verursachen. Dabei werden unter falschem Namen und falscher Adresse Waren bestellt und nach Möglichkeit die Zahlart Nachnahme ausgewählt. Die Folge: Die Ware kann nicht ausgeliefert werden und dem Händler entstehen hohe Logistikkosten, insbesondere Nachnahmegebühren, auf denen er sitzen bleibt.

Für den Händler stellt sich daher die Frage, wie er sich schützen kann.

Die einfachste Möglichkeit ist natürlich, Waren grundsätzlich nur gegen Vorkasse anzubieten und insbesondere die Zahlart Nachnahme nicht oder nur für bekannte Kunden zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist dies für viele Händler keine Option, da die Einschränkung der Zahlungsmöglichkeiten insgesamt zu weniger Bestellungen führt und viele Händler ihr Zahlungsangebot, mit dem sie sich etabliert haben, nicht nachträglich einschränken möchten.

Auch die Nutzung von Verifikationsverfahren, wie z.B. Adressprüfungssystemen, bietet ebenfalls keinen echten Schutz und ist in der Regel auch kostenintensiv. Täter, die es darauf anlegen, einem Händler zu schaden, finden meist Mittel und Wege, vorhandene Sicherheitsmechanismen zu umgehen. So werden beispielsweise Originaladressdaten aus dem Telefonbuch genutzt, Bestellungen über Internetcafes getätigt oder Programme zur Anonymisierung der IP-Adresse eingesetzt. Bei Einsatz umständlicher oder teurer Verifikationsverfahren, wie z.B. Postident, gehen darüber hinaus zahlreiche Kunden verloren.

Eine sinnvolle Möglichkeit könnte sein, bei Nachnahmebestellungen stichprobenartige Kontrollen vorzunehmen, insbesondere, wenn Auffälligkeiten bei den eingegebenen Namen bzw. eMail-Adressen bestehen. Zur Kontrolle könnte beispielsweise ein Telefonanruf oder eine eMail-Bestätigung erfolgen. Dies verursacht allerdings einen gewissen logistischen Aufwand, der ebenfalls keinen absoluten Schutz gewährt.

Die Möglichkeiten Fakebestellungen zu verhindern, sind dementsprechend begrenzt. Doch wie steht es mit den Möglichkeiten, die Spaßbesteller zu ermitteln und den entstandenen Schaden ersetzen zu lassen?

Im Falle einer Fakebestellung dürften zwar grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Spaßbesteller bestehen. Fraglich ist jedoch, wie dieser überhaupt ermittelt werden kann, da in der Regel lediglich eine IP-Adresse als Anknüpfungspunkt zur Verfügung steht. Die Daten des jeweiligen Anschlussinhabers sind zwar beim Provider hinterlegt. Diese Daten unterstehen jedoch dem Datenschutz und dürfen nicht an beliebige Dritte herausgegeben werden, auch nicht im Falle einer Rechtsverletzung. Einen Anspruch auf Herausgabe der Daten gibt es – anders als im Bereich der Urheberechtsverletzungen, vgl. § 101 UrhG – somit nur im Rahmen der Strafverfolgung für die Ermittlungsbehörden und Gerichte.

Voraussetzung für ein Tätigwerden der Strafverfolgungsbehörden ist jedoch, dass eine strafbare Handlung überhaupt vorliegt. Dies ist nicht ganz unproblematisch, da jedenfalls eine Strafbarkeit wegen Betruges mangels rechtswidrigen Vermögensvorteils ausscheiden dürfte. Denn die Transportkosten, die gegenüber dem Transportunternehmen zu erbringen sind, sind durch einen tatsächlich bestehenden Anspruch begründet und somit als rechtmäßig anzusehen. Stattdessen kommt jedoch regelmäßig eine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung (insbesondere Fälschung beweiserheblicher Daten bzw. Täuschung im Rechtsverkehr bei der Datenverarbeitung), §§ 267 ff. StGB, in Betracht, vgl. u.a. BGH Urteil vom 29.06.1994, Az. 2 StR 160/94. Inwieweit die Staatsanwaltschaften in diesen Fällen Ermittlungen anstellen, ist bislang jedoch noch unklar. Weiter ist unklar, inwieweit der Anschlussinhaber, sofern er nicht persönlich der Täter ist, in diesen Fällen für das haftet, was unter seinem Anschluss vorgegangen ist.

Sollten Sie im Bereich der Verfolgung von Fake- bzw. Spaßbestellungen bereits Erfahrungen gemacht haben, würden wir uns freuen, wenn Sie diese hier mitteilen.

Update:
Offenbar steckt hinter den Fake-Bestellungen vielfach die Absicht, in betrügerischer Weise Affiliate-Provisionen abzugreifen. Lesen Sie dazu unseren aktuellen Beitrag.