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Abofallen: Ministerin will „Hase-und-Igel-Spiel“ ein Ende setzen

Die Bundesregierung hat den Kostenfallen den Kampf angesagt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat in einer aktuellen Pressemitteilung angekündigt, in den nächsten Wochen einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, um wirksam gegen unseriöse Internetdienstleistungen vorzugehen. Zu diesem Zweck soll die seit längerem in der Diskussion stehende Button-Lösung nun umgesetzt werden. Langfristig peilt die Bundesregierung eine europaweite Umsetzung an. Am Nutzen dieses Modells darf allerdings gezweifelt werden.

Die Button-Lösung soll Verbraucher vor ungewollten Vertragsschlüssen im Internet warnen, indem sie bei kostenpflichtigen Online-Angeboten deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen werden. Mittels eines Buttons soll der Verbraucher dann bestätigen, dass er den Hinweis gesehen hat. Weiterlesen: ‘Abofallen: Ministerin will „Hase-und-Igel-Spiel“ ein Ende setzen’

Gesetzentwurf: Button-Lösung für Online-Vertragsschlüsse

Politik und Verbraucherschutzverbände drängen auf die Einführung der so genannten „Button-Lösung“: Im Internet geschlossene Verträge würden demnach nur wirksam, wenn der Verbraucher einen gesonderten, grafisch hervorgehobenen Hinweis auf den Preis in Form eines Buttons anklickt und so den Vertragsschluss bestätigt. Hintergrund sind die noch immer zahlreich vorhandenen Abofallen und Kostenfallen, bei denen der Internetnutzer durch versteckte Preisangaben über die Kostenpflicht des Angebots getäuscht wird. Ein solches Gesetz würde jedoch auch seriöse Onlinehändler betreffen.

Nicht nur hierzulande ist die Button-Lösung Diskussionsgegenstand. Auf europäischer Ebene wirbt die Bundesregierung um Zustimmung für dieses Modell, eine Einigung auf eine EU-Richtlinie ist derzeit jedoch noch nicht in Sicht. Die SPD-Fraktion will die Button-Lösung daher bereits jetzt in deutsches Recht implementieren. Weiterlesen: ‘Gesetzentwurf: Button-Lösung für Online-Vertragsschlüsse’

Internet-Abo-Falle – Gericht verurteilt Inkasso-Anwalt zu Schadensersatz

Wer Software vermeintlich kostenlos zum Download anbietet, den Kunden dann jedoch an versteckter Stelle in ein nicht erwartetes Abonnement lockt (sogenannte „Internet-Abo-Falle“), begeht einen (versuchten) Betrug (wir berichteten). Der Rechtsanwalt, der eine Vielzahl so zustande gekommener Forderungen eintreibt, leistet Beihilfe zum Betrug. So entschied kürzlich das Amtsgericht Marburg (Urteil vom 18.01.2010, Az. 91 C 981/09).

In dem konkreten Fall verurteilte das Amtsgericht Marburg die Betreiberin der Website sowie den forderungseinziehenden Rechtsanwalt zum Schadensersatz der vorgerichtlichen Anwaltskosten, die der getäuschte Kunde zur Abwehr der Forderung aufgewendet hatte.

Ebenso hatte in einem anderen Fall auch schon das Amtsgericht Karlsruhe entschieden (Urteil vom 12.08.2009, Az. 9 C 93/0). Ähnlich hatte kürzlich auch das Amtsgericht Bonn (Urteil vom 12.02.2010, Az. 103 C 422/09) entschieden, allerdings mit der Begründung dass das Handeln des forderungseinziehenden Rechtsanwalts sittenwidrig sei (§ 826 BGB).

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Affiliate-Betrug durch Fake-Bestellungen

In letzter Zeit häufen sich im Onlinehandel Berichte über Bestellungen unter Angabe falscher Daten (sogenannte Fake-Bestellungen, siehe auch hier). Als Zahlungsart wird dabei die Versandart „Nachnahme“ ausgewählt. Aufgrund der falschen Adresse kann die Ware nicht ausgeliefert werden, sodass der Händler auf den Versandkosten sitzen bleibt.

Anhand eines konkreten Falls wurde nun deutlich, dass es sich bei den Fake-Bestellungen keinesfalls um einen schlechten Scherz handelt, sondern mit dieser Methode im großen Stil Geld verdient wird: Dem betroffenen Onlinehändler fiel auf, dass ein Großteil der Fake-Bestellungen über ein so genanntes Affiliate-Partnerprogramm (Werbepartner-Programm) eingegangen ist. Die Bestellungen konnten in großen Teilen ein und demselben Affiliate-Referrer zugeordnet werden. Weiterlesen: ‘Affiliate-Betrug durch Fake-Bestellungen’

Gute Übersicht: http://www.abo-falle.de/

Der Kollege Jens Ferner hat eine gute Übersicht zum Thema Internet-Abo-Fallen zusammengestellt:

www.abo-falle.de

Das Thema beschäftigt jeden, der gerade in eine solche Falle getappt ist und Rat sucht. Zwar gibt es hierzu viele Beiträge (wir berichten hierzu ebenfalls) vor allem in Foren, allerdings sind auch viele (halb-)falsche Informationen zu finden. Der Kollege Ferner gibt wie gewohnt eine umfasssende und fundierte Übersicht und zeigt, wie Betroffene reagieren sollten.

Fake Bestellungen – Nachnahmekosten zum Schaden der Onlinehändler

Betrügerische Bestellungen unter Angabe falscher Daten sind im Onlinehandel leider keine Seltenheit. Eine neuere Variante scheinen hierbei sogenannte Fake- bzw. Spaß-Bestellungen geworden zu sein, die den Händlern teils massive Probleme verursachen. Dabei werden unter falschem Namen und falscher Adresse Waren bestellt und nach Möglichkeit die Zahlart Nachnahme ausgewählt. Die Folge: Die Ware kann nicht ausgeliefert werden und dem Händler entstehen hohe Logistikkosten, insbesondere Nachnahmegebühren, auf denen er sitzen bleibt.

Für den Händler stellt sich daher die Frage, wie er sich schützen kann.

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