Das Internet hat das Einkaufsverhalten revolutioniert, indem es uns ermöglicht Produkte und Dienstleistungen anhand von Bewertungen anderer Verbraucher zu bewerten. Sternebewertungen sind zu einem entscheidenden Element geworden, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Doch wie transparent müssen Unternehmen bei der Verwendung solcher Bewertungen sein?

Durch Sternebewertungen können Kunden schnell erkennen, wie ein Unternehmen oder ein Produkt von anderen Kunden beurteilt wird. In der Regel können Bewertungen auf einer Skala von einem bis fünf Sternen abgegeben werden. Die Bewertungen sind auf Webseiten des Unternehmens, Bewertungsportalen oder Plattformen wie Amazon zu finden. Je mehr Sterne ein Unternehmen oder ein Produkt hat desto eher können Kunden auf die Qualität des Produkts bzw. Redlichkeit eines Unternehmens vertrauen.

In einem aktuellen Fall bewarb ein Makler seine Dienstleistungen unter Angabe einer durchschnittlichen Sternebewertungszahl und der Maximalsternezahl. Das OLG Hamburg stellte dazu in seinem Urteil (Urteil vom 21. 9. 2023, Az. 15 U 108/22) fest, dass eine Werbung mit einer Durchschnittsbewertung nur dann zulässig ist, wenn zusätzlich die Gesamtzahl der abgegebenen Kundenbewertungen und der Zeitraum der berücksichtigten Kundenbewertungen angegeben werden. Die Angabe der durchschnittlichen Sterneanzahl hat für den Verbraucher einen konkreten und gewichtigen Aussagewert. Um aufgrund dieser Angabe eine fundierte Entscheidung treffen zu können, benötigt der Verbraucher auch die Anzahl und den Zeitraum der berücksichtigten Einzelbewertungen. Nur so kann er die Aussagekraft der Durchschnittsbewertung erkennen.

Darüber hinaus erachtet das OLG es jedoch nicht für erforderlich bei der Werbung mit einer Durchschnittsbewertung die einzelnen Sterneklassen aufzuschlüsseln. Der Durchschnittsverbraucher weiß, dass sich der Durchschnitt der Sternebewertungen i.d.R. aus Rezensionen zwischen einem und fünf Sternen, also sowohl guten als auch schlechten Bewertungen ergibt. Möchte der Verbraucher die genaue Verteilung der einzelnen Bewertungen in Erfahrung bringen, so kann er die Information über den Abruf der Einzelbewertungen erlangen.

Tipps:

Diese rechtlichen Anforderungen betonen die Wichtigkeit von Transparenz und Ehrlichkeit in der Werbung im E-Commerce. Kunden vertrauen auf Bewertungen, die ihre Kaufentscheidungen beeinflussen. Wenn Unternehmen korrekte und umfassende Informationen über ihre Sternebewertungen bereitstellen, bauen sie nicht nur Vertrauen auf, sondern vermeiden auch Abmahnungen und Geldstrafen. Dies kann langfristig zu einer positiven Markenreputation und gesteigertem Kundenvertrauen führen.

Ferner sollte auch darauf geachtet werden, dass die Werbung mit den Sternebewertungen aktuell ist. Insbesondere bei einer Verschlechterung der Bewertung kann eine inhaltlich falsche Bewerbung mit der Anzahl der positiven Bewertungen schnell irreführend, und damit wettbewerbswidrig sein.

Außerdem müssen Unternehmen gemäß § 5b UWG über sogenannte „wesentliche Informationen“ informieren. Unter anderem muss offengelegt werden ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben.

Indem Unternehmen also klare, genaue und umfassende Informationen über ihre Bewertungen bereitstellen, können sie nicht nur gesetzliche Vorschriften einhalten, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden gewinnen und ihre Glaubwürdigkeit stärken. Dies ist nicht nur ein rechtliches Gebot, sondern auch ein Schlüssel zum langfristigen Erfolg im Online-Handel.

 

Foto von Towfiqu barbhuiya auf Unsplash

 

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