Laut einer aktuellen Meldung auf Spiegel Online ändert Google seine Richtlinien für sein Keyword-Advertising-System Google Adwords. Demnach wird die Verwendung geschützter Begriffe als Keywords ab dem 14. September 2010 erlaubt sein. Google reagiert damit auf die jüngsten EuGH-Entscheidungen zu Google Adwords. Die neuen Regeln gelten für Europa sowie den gesamten Raum der europäischen Freihandelszone.

Mit den neuen Richtlinien entfällt die Möglichkeit für Markeninhaber weitgehend, direkt bei Google eine Beschwerde einzureichen. In den meisten Fällen werden Markeninhaber ihre Ansprüche daher künftig direkt an den Werbenden richten müssen. Eine Beschwerde soll jedoch weiterhin möglich sein, wenn aus der Anzeige nicht eindeutig hervorgeht, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen und so eine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr gegeben ist. Solche Anzeigen wird Google nach wie vor entfernen.

Während Google nach der Rechtsprechung des EuGH nicht selbst für Markenrechtsverletzungen innerhalb des Adwords-Systems haftet, können Adwords-Kunden hierfür jedoch sehr wohl in die Haftung genommen werden. Vor diesem Hintergrund darf die Änderung der Richtlinien keinesfalls als Freibrief für Werbende missverstanden werden.