Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Wettbewerb

UWG: allgemeine Kennzeichnungspflicht für Influencer kommt

Eine  Änderung des UWG soll klarstellen, wann und unter welchen Bedingungen Influencer ihre Beiträge als Werbung kenntlich machen müssen. Hierbei soll zum einen geklärt werden, wann ein kommerzieller Zweck im Sinne des UWG vorliegt und zum anderen, wann Beiträge einer Kennzeichnungspflicht unterliegen.

(Gastbeitrag der studentischen Hilfskraft Chiara Flörl)

LG Karlsruhe: (getagte) Posts von Influencern fördern stets fremde Unternehmen

Mit Urteil vom 21.03.2019 (Az. 13 O 38/18) befasste sich das LG Karlsruhe mit dem Geschäftsmodell „Influencer“. Zentrale Frage war die Kennzeichnungspflicht von Instagram-Posts als Werbung, wenn diese Verlinkungen auf Markenhersteller beinhalten.

LG Frankfurt: Fliegender Gerichtsstand auch bei Vertragsstrafen wegen Wettbewerbsverstößen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 10.02.2016, Az. 2-06 O 344/15) für eine Klage auf Zahlung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafe den sogenannten fliegenden Gerichtsstand gemäß § 14 Abs. 2 UWG bejaht. Die Entscheidung überrascht, da die Vertreter der gegenteiligen Auffassung sowohl in Rechtsprechung als auch Literatur bisher in der Überzahl waren.

In dem zugrunde liegenden Fall war die Beklagte von der Klägerin wegen eines Wettbewerbsverstoßes (unzulässige Streichpreise) in ihrem Online-Shop abgemahnt worden. Sie gab daraufhin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Als sie einige Zeit später gegen diese Unterlassungserklärung verstieß, forderte die Klägerin die Zahlung einer Vertragsstrafe. Obwohl beide Parteien in Bayern ansässig sind, erhob die Klägerin die folgende Klage auf Zahlung der Vertragsstrafe am Landgericht Frankfurt am Main. Die Beklagte rügte die örtliche Zuständigkeit. Das Gericht sah sich dennoch gemäß § 14 Abs. 2 UWG als zuständig an.

OLG Frankfurt: Markenhersteller dürfen den Vertrieb ihrer Produkte über Amazon verbieten

Vielen Markenherstellern ist der Vertrieb ihrer Produkte über Plattformen wie Amazon oder eBay ein Dorn im Auge. Gerade bei hochwertigen Produkten besteht die Gefahr, dass diese über solche Plattformen unverhältnismäßig günstig angeboten werden. Viele Versuche den Online-Handel einzuschränken sind bislang gescheitert. Das OLG Frankfurt hat jetzt in einem bestimmten Fall ein Vertriebsverbot über Amazon für zulässig erklärt.

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén