Das Digitale Dienste Gesetz setzt den Digital Services Act der EU um und ist seit Dienstag in Kraft. Darin werden ergänzend zum DSA besondere Pflichten  der Unternehmen und behördliche Zuständigkeiten und Befugnisse geregelt. 

Allgemeines:

Ziel der EU-Verordnung ist es einheitliche Standards für den Schutz von Verbrauchern vor illegalen Produkten auf Online-Plattformen zu schaffen. Anbieter wie Meta & Co. müssen nun gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen und ein nachvollziehbares Melde- und Abhilfeverfahren zu schaffen (wir hatten berichtet). Sollte ein Unternehmen gegen eine Vorschrift verstoßen, so kann sich der Nutzer an die Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur wenden. Diese unabhängige Stelle dient als zentrale Plattformaufsicht. Außerdem zertifiziert sie Organisationen, die sich für den Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers bewerben. Diese Organisationen sollen dann aufgrund ihres Fachwissens Plattformbetreibern illegale Inhalte melden können. Bei Verstößen drohen den Unternehmen Bußgelder bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes.

Wir schaffen eine starke Plattformaufsicht, damit jeder in Deutschland sicher und frei im Netz unterwegs sein kann. – Dr. Volker Wissing, Bundesdigitalminister

Wichtig für Webseiten-Betreiber:

Abgesehen von der Umsetzung des DSA wird durch das DDG auch das Telemediengesetz abgelöst. Das bedeutet für Webseiten-Betreiber, dass sie Begriffe in ihrem Impressum und bei der Datenschutzerklärung anpassen müssen. Eine inhaltliche Änderung ist jedoch nicht von Nöten.

Folgende Anpassungen müssen vorgenommen werden:

  • Telemediengesetz (TMG) wird zu Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
  • Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wird zu Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)

Sollten Sie diese Änderungen noch nicht vorgenommen haben, brauchen Sie sich jedoch nicht zu sorgen. Eine Abmahnwelle droht nicht. Gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG dürfen Mitbewerber wegen Verstößen im Impressum keine Abmahnkosten geltend machen, Abmahnverbände jedoch schon.

 

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