OLG Köln zum Gegenstandswert bei Bildrechtsverletzungen (Fotoklau): jetzt nur noch 3.000 € via Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum von Christos Paloubis am 25. Januar 2012 in Urheberrecht OLG Köln: Gegenstandswert bei Fotoklau jetzt nur noch 3.000 € via Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum. BildrechteFotoklauUrheberrecht Zurück Kritik an der geplanten EU-Datenschutz-Verordnung nimmt zu Nächster Beitrag Lesetipp: Was Urheberrecht und Datenschutz gemein haben: fehlende Akzeptanz Schreibe einen KommentarYou must be logged in to post a comment.
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