Der Beitrag knüpft an die Diskussion zur Reformbedürftigkeit des Urheberrechts an. Ich persönlich vertrete ja die Auffassung, dass das derzeit geltende Urheberrecht nicht zur modernen Informationsgesellschaft passt und hatte auch gelegentlich auf die global geführte Diskussion verwiesen.
Im Ergebnis (und stark vereinfacht ausgedrückt) verhindern die bestehenden weltweiten Urhebergesetze den freien Zugang zu Wissen und Kultur und vor allem den Erhalt von wichtigen Kulturgütern. Ein Teilaspekt dabei ist unter anderem, dass Millionen Werke nicht digitalisiert und damit für die Nachwelt konverviert werden können, weil Autoren oder Künstler verstorben sind und die rechtmässigen Inhaber vererbter Urheberrechte oft nicht ermittelt werden können. Am Beispiel des von ihm so bezeichneten „Guggenheim-Effekt“ erläutert Lawrence Lessing, welche Schwierigkeit die Rechteklärung für Dokumentarfilme mit sich bringt.
Aber es ist das Unglück unserer Kulturgeschichte, dass wir jederzeit berechtigt sind zu lesen, aber nicht gleichermaßen berechtigt sind zu sehen. Verursacht haben dies Anwälte, die wie James Boyle, Rechtswissenschaftler an der Duke University, sagt, nicht über die «Auswirkungen auf die kulturelle Umwelt» nachdenken, die ihre Verträge zeitigen.
Zu diesem Komplex verweist nun der Schweitzer Kollege Steiger auf einen sehr interessanten, in jedem Fall diskussionswürdigen, Ansatz
Spende von Urheberrechten zugunsten der Allgemeinheit | Rechtsanwalt Martin Steiger.
Dieser Ansatz könnte vor allem für jene Urheber von Interesse sein, deren wirtschaftliches Verwertungsinteresse an ihren Werken bereits zu Lebzeiten endet und deren Erben folglich auch keine Erlöse hieraus mehr zu erwarten haben.
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