Wie sich aus einer aktuellen Pressemeldung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar vom 02.08.2011 ergibt, hat dieser Facebook aufgefordert, die zum Zwecke der Gesichtserkennung gespeicherten biometrischen Daten der Facebook-Nutzer zu löschen.

Derzeit werden von allen Facebook-Nutzern, der auf einem bei Facebook hochgeladenen Foto markiert werden und die der Gesichtserkennungsfunktion nicht ausdrücklich widersprochen haben (sog. Opt-Out-Verfahren), biometrische Daten in der Datenbank von Facebook gespeichert. Laden Facebook-Nutzer neue Fotos hoch, erfolgt jeweils ein Abgleich mit den gespeicherten Daten der befreundeten Nutzer. Im Falle, dass die Software eine Übereinstimmung erkennt, wird ein Vorschlag zur namentlichen Markierung der jeweils erkannten Personen erteilt.

Nach Auffassung des Datenschutzbeauftragten verstößt die Gesichtserkennungsfunktion gegen europäisches und deutsches Datenschutzrecht und muss daher angepasst oder abgeschaltet werden.

Das derzeit praktizierte Opt-Out-Verfahren genüge nicht den Anforderungen an eine vorab erteilte, unmissverständliche Einwilligung der Betroffenen. Eine solche sei jedoch gemäß den nationalen und europäischen Datenschutzanforderungen für eine Speicherung der biometrischen Daten erforderlich. Auch die Art.-29-Gruppe, der Zusammenschluss der Datenschutzbeauftragten Europas, habe deutlich gemacht, dass die Beibehaltung von Voreinstellungen in sozialen Netzwerken keinen eindeutigen Erklärungsgehalt habe.

Darüber hinaus sei das derzeitige Opt-Out-System für die Nutzer auch irreführend und der Weg, der zur Löschung der gespeicherten Daten bereit gehalten würde, kaum auffindbar. Unter den Privatsphäre-Einstellungen biete Facebook den Nutzern zwar an, das Unterbreiten von Markierungsvorschlägen zu unterbinden. Laut Facebooks Online-Hilfesystem würden damit aber lediglich die Markierungsvorschläge unterdrückt. Eine Löschung der gespeicherten biometrischen Daten erfolge den Angaben des Hilfe-Systems zufolge hingegen nicht. Um eine Löschung der bereits gespeicherten Daten zu erreichen, müsse der Facebook-Nutzer das „Facebook-Foto-Team“ kontaktieren, was dem Hilfe-System erst über Umwege zu entnehmen sei.

Die vollständige Pressemeldung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten vom 02.08.2011 finden Sie hier.