Nach der Rechtsprechung des BGH sind Amazon-Händler dazu verpflichtet, ihre Angebote regelmäßig auf deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Nun hat sich das OLG Köln mit der Frage beschäftigt, wie intensiv diese Prüfpflicht sein soll. Das Ergebnis trifft Amazon-Händler hart: Denn, um auf der sicheren Seite zu sein, sollten diese ab jetzt ihre Angebote an jedem Werktag überprüfen.
Schlagwort: Unverbindliche Preisempfehlung
Vor nicht ganz zwei Jahren berichteten wir über die sich widersprechenden Urteile des OLG Köln (Az.: 6 U 115/14) und des LG Arnsberg (Az.: I-8 O 121/14). Nun hat sich der BGH mit Urteil vom 03.03.2016 (Az.: I ZR 110/15) für die Rechtsauffassung des OLG Köln und damit auch für eine Haftung von Amazon-Marketplace-Händlern für von Amazon begangene Rechtsverletzungen entschieden.