Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Filesharing

Filesharing: Abmahnung jetzt auch wegen Streamings bei kinox.to?

Wir haben heute einen sehr interessanten Anruf bekommen. Ein Mandant hat eine Abmahnung einer bekannten Abmahnkanzlei  im Namen eines Medienunternehmens erhalten wegen angeblichen Angebots von geschützten Werken (Film) über eine Tauschbörse (BitTorrent).

Soweit sogut, nichts ungewöhnliches. Wir stellen dem Mandanten die üblichen Fragen: Anzahl der Anschlussnutzer? Nur einer, der Anschlussinhaber selbst. Haben Sie das Werk über die Tauschbörse genutzt? Nein! Haben Sie das fragliche Werk gesehen? Jetzt kommt die interessante Information. Das fragliche Werk hat der Mandant schon gesehen, sogar im fraglichen Zeitraum. Nur eben nicht über eine Tauschbörse, sondern über das Streaming-Portal kinox.to. Hoppala.

Filesharing: Frage an die Kollegen

Folgender Fall:

Kanzlei mahnt den Anschlussinhaber wegen der Verletztung urheberrechtlich geschützter Werke ab. Anschlussinhaber unterwirft sich und weist gleichzeitig daraufhin, dass nicht er sondern ein anderer (Sohn/Tochter, Ehepartner o.ä.) die Verletzung begangenen hat. Der Täter räumt die Handlung ein und unterwirft sich ebenfalls.

Jetzt die Fragen:

Kennt jemand Fälle, in denen in der Folge auch der Täter auf SEA/ Kostenerstattung in Ansüruch genommen wurde?

Bei den mir (zugegebenermassen wenigen) bekannten Fällen ist dies jedenfalls nicht passiert. Und ich wundere mich, weshalb die Täter nicht in Anspruch genommen werden. Aus Sicht der Abmahnindustire kann ich das schon nachvollziehen. Allerdings stelle ich mir die Frage, ob nicht zumindest in solchen Konstellationen die Intention der Abmahner klar und deutlich zu Tage tritt.

Und ich stelle mir die Frage, ob sich nicht hier auch Argumente für eine Rechtsmissbräuchlichkeit dieses Vorgehen ergeben könnten. Moralisch halte ich es jedenfalls für schwer bedeklich, wenn nicht wenigstens versucht wird zuerst den (nach nichtjuristischen Verständnis) echten Schuldigen in Anspruch zu nehmen.

Würde mich freuen, wenn dieser Aspekt hier diskutiert werden könnte. Ich habe bisher nichts zu dieser Frage gefunden. Vielleicht habe ich aber auch nicht gründlich gesucht, dann würde ich mich über Verweise freuen.

Off Topic: Streetart mahnt ab

Der Kollege Michael Below weist in einem lesenswerten Beitrag vom 28.01.2011 auf Abmahnungen der Rechtsanwälte Lex:ius Dimke, Rothenberg & Partner für die alamode Filmdistribution OHG gegen Filesharer des Films „Exit through the gift shop“ des britischen Streetart Künstlers Banksy hin. Lesenswert ist der Beitrag nicht wegen der Abmahnwarnung, sondern weil der Kollege Below findigerweise darauf hinweist, dass a) der Film sehenswert ist und b) gerade der Künstler Banksy in seinem Manifest, die Kopie und noch die Kopie der Kopie selbst zur Kunstform erklärt und zudem seine Werke zur freien Verwendung durch jedermann freigibt.

Das Urheberrecht passt nicht mehr

Interessanter Artikel bei heise.de zu einem Appell von Reto Hilty, Direktor des Max-Planck-Instituts für geistiges Eigentum, auf dem Netzpolitischen Kongress der Grünen.

Ein Schutzsystem, das denen nicht zugute kommt, für die es da ist, kann nicht zukunftsträchtig sein. Das Urheberrecht passe in seiner jetzigen Form schon „für uns nicht mehr“ und könne so für kommende Generationen noch gefährlicher werden.

Die Diskussion mag philosophisch anmuten, sie ist es aber nicht. Fakt ist, dass das bestehende Urheberrecht derzeit eine Kriminalisierung von großen Teilen der Bevölkerung vorantreibt. Sichtbar wird dies in der Praxis und Rechtssprechung zu Filesharingverstössen. Dabei geht es beim Urheberrecht bzw. der dringend notwendigen Reform des Urheberrechts nicht um die Verstösse einzelner durch illegale Downloads. Das Internet bzw. die mit dem Internet verbundenen Möglichkeiten zum Austausch von Informationen und Inhalten sind lediglich Symptom für die Reformbedürftigkeit des heutigen Urheberrechts. Im Ergebnis geht es um die Frage, zu welchem Preis wird in Zukunft Wissen und Kultur  denbreiten Massen zugänlich sein.

Wichtig sei es nun, wieder im Interesse des Gemeinwohls zu einer angemessen Dauer der staatlich gewährten Monopolrechte zu kommen und stärkere Einschränkungen der exklusiven Verwertungsansprüche vorzunehmen.

Fazit: lesenswert! In diesem Zusammenhang auch unbedingt lesenwert ist die Aufsatzsammlung der Heinrich Böll Stiftung unter dem Titel copy.right.now.

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