Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Off Topic: Streetart mahnt ab

Der Kollege Michael Below weist in einem lesenswerten Beitrag vom 28.01.2011 auf Abmahnungen der Rechtsanwälte Lex:ius Dimke, Rothenberg & Partner für die alamode Filmdistribution OHG gegen Filesharer des Films „Exit through the gift shop“ des britischen Streetart Künstlers Banksy hin. Lesenswert ist der Beitrag nicht wegen der Abmahnwarnung, sondern weil der Kollege Below findigerweise darauf hinweist, dass a) der Film sehenswert ist und b) gerade der Künstler Banksy in seinem Manifest, die Kopie und noch die Kopie der Kopie selbst zur Kunstform erklärt und zudem seine Werke zur freien Verwendung durch jedermann freigibt.

You’re welcome to download whatever you wish from this site for personal use. However, making your own art or merchandise and passing it off as ‘official’ or authentic Banksy artwork is bad and very wrong.

Banksy neither produces or profits from the sale of greeting cards, mugs or photo canvases of his work. He is not represented by any of the commercial galleries that sell his paintings second hand and cannot be found on facebook/twitter/myspace etc.

Für diese Einstellung und für die genialen Werke (die ja auch dem etablierten Kunstbetrieb den Spiegel vor Augen halten sollen) bewundern wir den Künstler. Dass der Künstler nun auch Teil der Abmahnindustrie geworden ist, möchte ich nicht glauben. Ich glaube vielmehr, dass der Künstler selbst hiervon gar nichts weiss, dass es sich vielmehr um einen nicht autorisierten Alleingang des deutschen Vertriebs handelt. Für so einen kleinen Filmvertrieb sind die Zusatzeinnahmen aus dem Abmahngeschäft sicherlich eine willkommene Einnahmequelle.

Jedenfalls würde mich interessieren, was er Künstler selbst zu diesen Vorfällen sagen würde, wenn er darüber erfahren würde.

Zurück

Google AdWords: OLG Braunschweig weicht von EuGH-Rechtsprechung ab

Nächster Beitrag

LG Berlin verneint Markenrechtsverletzung durch Google AdWords

  1. Christos Paloubis

    Wieso nicht? Man muss ihn doch nur fragen 😉 Oder man lässt sich von dem Vertrieb einfach eine Bevollmächtigung zeigen. Die müsste ja dann vom Rechteinhaber, also dem Künstler selbst kommen.

  2. Das würde mich auch mal interessieren, aber vermutlich wird man das nie erfahren!

Schreibe einen Kommentar

Copyright paloubis.com // Datenschutzerklärung // Impressum