Musik macht Videos lebendiger und attraktiver – das wissen auch Unternehmen, die Instagram nutzen, um ihre Produkte zu präsentieren. Doch Vorsicht ist geboten: Wer ohne Erlaubnis des Rechteinhabers Musik in seinen Reels verwendet, verstößt gegen das Urheberrecht. Die Folge: Abmahnungen, Klagen und hohe Schadensersatzforderungen. Im folgenden werden daher die rechtlichen Rahmenbedingungen beleuchtet und Risiken aufgezeigt, die Unternehmen bei der Verwendung von Musik in Reels beachten sollten.

Hintergrund:

Reels ist eine Funktion auf Instagram, mit der Nutzer kurze Videos erstellen und teilen können. Die Funktion ist vergleichbar mit der App TikTok. Die Nutzer können dabei Musik in ihre Videos integrieren, die von Instagram bereitgestellt wird.

Die Sound Collection auf Instagram ist eine Sammlung von Musiktiteln, die von Instagram-Nutzern erstellt und hochgeladen werden können. Die Sound Collection kann von anderen Nutzern verwendet werden, um ihre eigenen Videos zu erstellen.

Urheberrechtliche Probleme:

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme können Instagram-Nutzer die von Instagram zur Verfügung gestellte Musik nicht einfach für ihre Reels zu nutzen. Insbesondere Nutzer die auf Instagram als Unternehmen auftreten sollten aufpassen:

Denke daran, dass du allein verantwortlich für die von dir geposteten Inhalte bleibst. Das gilt auch für jegliche in dem jeweiligen Inhalt präsentierte Musik. Kein Teil in diesen Nutzungsbedingungen stellt irgendeine Genehmigung durch uns hinsichtlich der Nutzung von Musik auf unseren Produkten dar.
Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt. – Meta Musik-Richtlinie

Die Nutzung von Musik in Reels und der Sound Collection auf Instagram durch Unternehmen unterliegt den Bestimmungen des Urheberrechts. Gemäß § 15 UrhG hat der Urheber das ausschließliche Recht, sein Werk öffentlich wiederzugeben. Hierzu gehört auch die Nutzung von Musik auf Instagram durch Unternehmen.

Eine Einwilligung des Rechteinhabers kann in Form einer Lizenzierung oder einer expliziten Einwilligung erfolgen. Hierbei ist § 31 UrhG relevant, der die Lizenzierung von Urheberrechten regelt. Es ist wichtig, dass die genauen Nutzungsbedingungen und die Vergütung für die Nutzung der Musik genau festgelegt werden.

Eine Einwilligung des Rechteinhabers bedeutet jedoch nicht automatisch, dass alle Nutzungsarten erlaubt sind. Es ist daher wichtig, dass das Unternehmen die genauen Nutzungsbedingungen klärt. Kommt das Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, so kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Der Rechteinhaber kann eine Unterlassung und Schadensersatzforderungen geltend machen oder das Unternehmen kann abgemahnt werden.

Das Unternehmen kann auch nicht davon ausgehen, dass die Nutzung von Musik in Reels und der Sound Collection auf Instagram unter die Schranke des Zitatrechts fällt. Die Schranke des Zitatrechts gemäß § 51 UrhG erlaubt die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken, wenn sie in einem eigenen Werk zitiert werden. Die Nutzung von Musik in Reels und der Sound Collection auf Instagram durch Unternehmen kann jedoch nicht als Zitat im Sinne des §51 UrhG gewertet werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass zwar viele Musiktitel in der Sound Collection von Instagram lizenziert sind, aber eine kommerzielle Nutzung durch Unternehmen dennoch eine Verletzung des Urheberrechts darstellen kann. Die Nutzung von Musik in Reels sollte daher nur mit Zustimmung des Rechteinhabers erfolgen. Das Unternehmen sollte dabei die genauen Nutzungsbedingungen klären, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Denn eine Einwilligung des Rechteinhabers bedeutet nicht automatisch, dass alle Nutzungsarten erlaubt sind.

 

Foto von Deeksha Pahariya auf Unsplash