Laut einer Meldung von Spiegel Online haben sich der Hamburgische Datenschutzbeauftragte und Google auf eine datenschutzkompatible Version des vielfach eingesetzten Analyse-Tools Google Analytics geeinigt.

Google Analytics ist wieder deutschlandkompatibel: Der US-Konzern hat den Statistikdienst an deutsches Datenschutzrecht angepasst und der Hamburgische Datenschützer ist zufrieden – vorerst.

In der Vergangenheit gab es viel Verunsicherung bei Seitenbetreibern, da nach Auffassung vieler Experten und Behörden der Einsatz von Google Analytics (ohne ausdrückliche Zustimmung der User) gegen deutsches Datenschutzrecht verstosse (wir berichteten) .

Nun hat Google – angeblich nach einem langen aber konstruktiven Abstimmungsprozess – nachgebessert:

Internet-Nutzer können der Erfassung der Nutzungsdaten widersprechen – Google bietet seine Deaktivierungserweiterung für alle gängigen Browser an – neben Internet Explorer, Firefox und Google Chrome nun auch für Safari und Opera.

Seitenbetreiber können einen Teil jeder erfassten IP-Adresse vor jeglicher Speicherung löschen lassen, so dass auf diesem Weg Nutzer nicht zu identifizieren sind. Die Daten werden innerhalb Europas gelöscht.

Google hat die Nutzungsbedingungen für Analytics aktualisiert – sie beinhalten nun einen mit den Datenschutzbehörden abgestimmten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung.

Vor allem für die Webseiten-Betreiber wird die Einbindung von Google Analytics nun wieder einfacher. Sie müssen im Rahmen Ihrer Datenschutzerklärung nur noch auf den Einsatz von Google Analytics die die Deaktivierungsmöglichkeiten hinweisen und die IP-Übetragungsfunktion deaktivieren.
Ende gut, alles gut? Keineswegs:

Die Verhandlungen mit Google seien aber keineswegs abgeschlossen. Die Entwicklung der Analyse-Software sei nicht beendet. Caspar erwähnt in seiner Stellungnahme, dass es erforderlich sein wird, die Opt-Out-Möglichkeit „auch auf Smartphones zu übertragen.