Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Internet-Zensur

Netzsperren: Gegenwind für Hardliner – Umdenken in der Union?

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte einjährige Aussetzungsfrist für das so genannte Zugangserschwerungsgesetz ist am 28.02.2011 ausgelaufen. Anlass genug für den einen oder anderen Hardliner, sich mit der Forderung nach Internetsperren zurückzumelden. Bemerkenswert sind jedoch die überraschend kritischen Töne aus den eigenen Reihen: Während der Innenminister den Vorstoß umgehend zurückweist, distanziert sich twitternd Dorothee Bär, ihres Zeichens Vorsitzende des CSU-Netzrats. Deutliche Worte findet Union-Fraktionsvize Michael Kretschmer, der den Netzsperren-Befürwortern gar „viel Unkenntnis“ attestiert. Anzeichen eines Umdenkens innerhalb der Union?

Es bedurfte keines Blickes in die Kristallkugel, dass gewisse Kräfte nach Ablauf der Aussetzungsfrist lautstark – und vor allem publikumswirksam – erneut die Einführung von Internetsperren fordern würden – lieber gestern als heute. Es überrascht auch nicht, dass der angeblich mangelnde Erfolg des Grundsatzes „Löschen statt Sperren“ zur Begründung vorgeschoben wird.

EU-Parlament spricht sich gegen verpflichtende Internetsperren aus

Löschen vor sperren – so könnte bald europaweit die Devise lauten. Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments beschloss am 14.02.2011 eine Empfehlung, nach der das Löschen problematischer Seiten Priorität vor einer Sperre haben soll. Ein durchaus bemerkenswerter Zwischenschritt auf dem Weg zur geplanten Kinderschutz-Richtlinie, denn im Gegensatz zu den Abgeordneten des EP hatte sich die EU-Innenkommissarin zuvor lautstark und vehement für Netzsperren ausgesprochen. Da sie dies auch weiterhin zu tun gedenkt, bleibt die Debatte spannend.

Obligatorische Netzsperren für die EU-Mitgliedstaaten, wie zunächst angedacht, sind damit vorerst vom Tisch. Oberstes Ziel muss nach Ansicht der Abgeordneten die vollständige Entfernung des problematischen Materials direkt an der Quelle sein. Ein generelles Verbot von Netzsperren wollen die Parlamentarier indes nicht bewirken.

JMStV gescheitert

Nun ist es offiziell: Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) wird definitiv nicht in Kraft treten. Überraschend hat die Landesregierung von NRW das Projekt zu Fall gebracht. Damit bleibt es vorerst beim alten JMStV. Zuvor liefen Webseitenbetreiber, allen voran Blogger, gegen die geplante Novellierung Sturm. Der Internetrechtler Prof. Dr. Thomas Hoeren lieferte eine geradezu vernichtende Kritik. Einige Blogs kapitulierten bereits im Vorfeld vor der drohenden Rechtsunsicherheit und stellten ihre Tätigkeit ein.

Telemedicus setzt sich in einem aktuellen Beitrag mit den Folgen des Scheiterns ausein­ander und erklärt, warum der Verzicht auf den neuen JMStV möglicherweise weitaus weniger vorteilhaft ist als angenommen.

EU stellt die Weichen für ACTA-Ratifizierung

ACTA steht kurz vor dem Abschluss. Im Namen aller Verhandlungspartner teilte die Europäische Kommission am 15.11.2010 mit, das Anti-Piraterie-Abkommen sei unterschriftsreif. Auf einem Treffen in Sydney arbeiten die Unterzeichnerstaaten aktuell an letzten juristischen Feinheiten. Nun hat auch das Europäische Parlament in einem Entschließungsantrag das Abkommen gebilligt und die Bedingungen für eine Ratifizierung festgelegt – ein wesentlicher Schritt in Richtung Umsetzung der nicht unumstrittenen Übereinkunft.

In seiner Entschließung weist das Parlament darauf hin, dass „die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie eine Priorität seiner internen und internationalen politischen Strategie ist und dass die internationale Zusammenarbeit entscheidend dazu beiträgt, dieses Ziel zu erreichen.“ Die Parlamentarier sind sich darüber im Klaren, dass ACTA die Probleme der Produkt- und Markenpiraterie nicht lösen wird. Als ein „Schritt in die richtige Richtung“ wird ACTA dennoch begrüßt.

ACTA-Abkommen soll noch 2010 abgeschlossen werden

Auf der jüngsten Konferenz zum „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) in Luzern erzielten die 39 Teilnehmer, darunter auch die USA sowie die Europäische Union, offenbar Fortschritte. So wurde in einer gemeinsamen Schlusserklärung bekräftigt, das Abkommen solle noch dieses Jahr auf den Weg gebracht werden.

Eine aktualisierte Vorabversion des Abkommens wurde nicht veröffentlicht, allerdings wurden die Ergebnisse der Verhandlungen inzwischen inoffiziell veröffentlicht, und zwar durch die französische Bürgerrechtsorganisation „La Quadrature du Net“, die bereits im März eine Version des Abkommens geleakt hatte (siehe auch hier).

Die Schlusserklärung der Teilnehmer enthält indes kaum Substanz. Konkrete Beschlüsse oder Vorhaben sind ihr nicht zu entnehmen. Man hebt lediglich hervor, dass durch ACTA keinerlei neue Eigentumsrechte geschaffen werden sollen, ebenso wenig sollen bestehende Rechte erweitert werden. Lediglich die Durchsetzung bestehender Rechte sei Gegenstand des Abkommens. Weiter heißt es in der Erklärung, dass durch ACTA nicht die Möglichkeit der Teilnehmerstaaten eingeschränkt werden solle, Grundrechte und Grundfreiheiten zu achten. Diese Formulierung spielt offenbar auf die anhaltende Kritik an dem Abkommen an, so hatten beispielsweise die „Reporter ohne Grenzen“ ACTA als eine Gefahr für die freie Meinungsäußerung im Internet bezeichnet. Ebenso befürchten Bürgerrechtler, das Abkommen schaffe eine rechtliche Grundlage für Internetfilter und Netzsperren. Dem wollte man mit der Erklärung offenbar entgegenwirken.

Zweifel an der Erklärung wirft jedoch ein Bericht eines anwesenden amerikanischen Juristen auf. Laut einem Bericht von Spiegel Online hat dieser protokolliert, manche Unterhändler hätten eingeräumt, dass „einige Staaten womöglich ihre nationalen Gesetze ändern müssten, nachdem sie das ACTA-Abkommen unterschrieben haben.“ Die EU habe aber betont, sie werde ihre Gesetze nicht wegen ACTA ändern.

Entwurf des ACTA-Abkommens liegt vor

Der Entwurf zum sogenannten ACTA-Abkommen liegt nun vor … und die schlimmsten Befürchtungewn der Kritiker scheinen sich zu bewahrheiten. Das ACTA-Abkommen soll eine internationale Vereinbarung mit dem Ziel der globalen Eindämmung von Markenpiraterie und Urheberrechtsverletzungen im Internet. Mag der Zweck noch gerechtfertigt sein, scheinen die Mittel allerdings über das Ziel hinaus zu schiessen (wir berichteten).

Der Entwurf des ACTA-Abkommens sollte streng geheim gehalten werden. Allerdings haben unbekannte Quellen bereits in den vergangenen Monaten den Medien immer wieder Informationen über Inhalt und Stand der Verhandlungen zum ACTA-Abkommen – und zuletzt den aktuellen Entwurf –  zugespielt. Eine kritische Zusammenfassung des nun bekannt gewordenen Entwurfs wurde in der Computerworld veröffentlicht. Alleine der Umstand, dass das Abkommen unter Geheimhaltung verhandelt wird, macht es bereits verdächtig

Off Topic: Droht die globale Internet-Zensur?

Nach einer akutellen Meldung in SPON treffen sich in Mexiko gerade die Vertreter von 39 Staaten (darunter auch die USA und die Europäische Union), um über Massnahmen zur Eindämmung von Markenpiraterie und Urheberrechtsverletzungen im Internet zu diskutieren. Die hierzu geplanten Massnahmen sollen im sogenannten ACTA-Abkommen festgehalten werden.

Bei allem Respekt vor dem Schutz des geistigen Eigentums, wird einem beim Lesen der Einzelmassnahmen trotzdem ganz schummerig (oder schwummerig?):

Die Organisation reporters sans frontiers  kritisiert vor allem diese drei bei den ACTA-Verhandlungen im Raum stehenden Einschränkungen:

  • das Verbot von Techniken zum Umgehen von Inhaltefiltern und Sperrmechanismen
  • das Kappen von Internetanbindungen jener Bürger, die angeblich illegale Inhalte aus dem Internet laden
  • automatische Internetfilter

Die rsf ruft  zur Unterzeichnung eines offenen Briefs an die Europäische Kommission auf, um die EU-Gesandten zu verpflichten, den Stand der Verhandlungen und geplanten Massnahmen offenzulegen.

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