Mit den beschlossenen Neuregelungen sorgen wir zudem für deutlich mehr Rechtssicherheit und Transparenz im digitalen Geschäftsverkehr. Für Online-Marktplätze führen wir umfassende Hinweis- und Transparenzpflichten ein. Betreiber von Online-Marktplätzen müssen Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft darüber aufklären, warum bestimmte Produkte ganz oben im Produkt-Ranking angezeigt werden, und ob ihr Vertragspartner Unternehmer oder selbst Verbraucher ist. Anbieter müssen klar und deutlich darauf hinweisen, wenn ein Preis personalisiert – also auf einen bestimmten Kunden zugeschnitten – berechnet wurde.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
Schlagwort: Bußgeld

Der Hamburgische Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte (HmbBfDI) Johannes Caspar erließ am 01.10.2020 einen Bußgeldbescheid in Höhe von EUR 35, 3 Millionen gegen das Textilhandelsunternehmen H&M. Der Grund hierfür waren die seit 2014 herrschenden massiven Datenschutzverstöße in Form von Erfassung und Verwendung höchst privater Daten der Mitarbeiter.
Die Gesellschaft Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG (H&M) betreibt ein Servicecenter in Nürnberg, wobei der Sitz in Hamburg liegt. Mindestens seit dem Jahr 2014 wurden bei mehreren hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des H&M Servicecenters Nürnberg durch die Center-Leitung umfangreiche private Lebensumstände, familiäre Probleme und auch religiöse Bekenntnisse erfasst, teilweise aufgezeichnet und digital gespeichert. Die Erfassung dieser Daten erfolgte durch Einzel- und Flurgespräche, welche dann für bis zu 50 weitere Führungskräfte im Haus lesbar waren.
(Größere) Online-Händler sind grundsätzlich dazu verpflichtet, kleinere Elektro-Altgeräte zurückzunehmen, selbst wenn der Verbraucher kein neues Gerät kauft. Diese Rücknahmepflicht hat der Gesetzgeber nun konkretisiert und nebenbei den Bußgeldkatalog des ElektroG erweitert.