Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil nun aufgehoben und die Klage abgewiesen. Er ging in seiner Entscheidung davon aus, dass der Umstand, dass die Anzeige nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber hinweist und dass in der Anzeige Produkte der unter der Marke angebotenen Art mit Gattungsbegriffen bezeichnet werden (im Streitfall “Pralinen” usw.) nicht zu einer Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke führt.
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Peter
Anderes wäre auch nur schwer nachvollziehbar – praktisch könnte ja kaum mehr jemand Keywordwerbung schalten lassen und der normale User weiss in diesem Falle ja sehr wohl, welches Produkt (Marke) hier beworben wurde…