Vor dem Bundesverfassungsgericht will ein Blogger die Frage klären lassen, ob für Blogger die gleichen Priviliegien (und Pflichten) wie für Journalisten gelten. Über den Fall berichet Spiegel Online.

Verfassungsbeschwerde: Blogger kämpft fürs Laienprivileg – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Netzwelt.

Die Frage ist von einiger Brisanz. Bloggern und Forenbetreibern teure Klageverfahren anzudrohen ist mittlerweile ein gängiges Instrument im Medienrecht geworden. Gerade unliebsame Berichterstattung und Meinungsäusserung soll so unterbunden werden und damit das Netz gesäubert werden. Dabei wird inzident oft die Frage aufgeworfen, welche Pflichten und Rechte einen Blogger treffen.

In dem vorliegenden Fall möchte der Blogger das sogenannte Laienprivileg für sich in Anspruch nehmen.

Wer nicht berufsmäßig publiziert, darf sich ohne eigene Prüfung auf Informationen aus Presseberichten verlassen – anders als etwa Journalisten, die von den Landesmediengesetzen zur Sorgfalt verpflichtet werden.

Andererseits

Journalisten haben neben der Sorgfaltspflicht auch spezielle Rechte – ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Beispiel, Auskunftsrecht bei Behörden, das Redaktionsgeheimnis schützt sie vor Durchsuchung und Beschlagnahme. Laien können sich darauf nicht berufen.

Deshalb gibt es auch nicht wenige Blogger, die gerne die Pressefreiheit für sich in Anspruch nehmen wollen, die eben etwas weiter geht als das allgemeine (Grund-)Recht auf freie Meinungsäusserung.

Wer aber Journalist ist und wer nicht, ist gesetzlich bisher nicht geregelt. Insbesondere ist noch nicht geklärt, in welche Gruppe Blogger fallen sollen. Viele Gerichte lösen die Frage lieber über die Regelung der Verantwortlichkeit im TMG anstatt sich mit Ausführungen zur Presse- und Meinungsfreiheit im Internet die Finger zu verbrennen. Angesichts der unbestreitbaren Wichtigkeit der Blogsphäre in der heutigen Medienkultur, ist eine endgültige Klärung der Frage längst überfällig.