Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

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OLG Dresden Blog- und Forenbetreiber müssen Nutzerdaten wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Kommentaren oder Forenbeiträgen herausgeben

Die Kollegen von Beckmann und Norda weisen auf ein Urteil des OLG Dresden (Az unbekannt) hin:

Blog- und Forenbetreiber müssen Nutzerdaten wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen in Kommentaren oder Forenbeiträgen herausgeben.

Interessant hierbei: Das OLG Dresden setzt sich damit in Widerspruch der bisherigen Rechtssprechung anderer Gerichte.

Der gegenteiligen Ansicht des OLG Hamm( Beschluss vom 03.08.2011 – I-3 U 196/10) folgt das Gericht ausdrücklich nicht. Auch das AG München hatte seinerzeit einen Auskunftsanspruch gegen einen Forenbetreiber abgelehnt (AG München, Urteil vom 03.02.2011 -161 C 24062/10)

Rechtssicherheit wird damit nicht erzeugt! Andererseits ist die Ansicht des OLG Dresden auch nicht von der Hand zu weisen. Da jedoch bei die wenigsten Blogs oder Foren über die richtigen Daten Ihrer Nutzer verfügen, wird sich der Anspruch in der Praxis als wenig hilfreich erweisen. Leider weiss ich nicht, ob im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens auch nach der IP-Adresse gefragt wurde und ob ggfs. diese vom Urteil ebenfalls erfasst war.

 

 

Laienprivileg oder Pressefreiheit für Blogger?

Vor dem Bundesverfassungsgericht will ein Blogger die Frage klären lassen, ob für Blogger die gleichen Priviliegien (und Pflichten) wie für Journalisten gelten. Über den Fall berichet Spiegel Online.

Verfassungsbeschwerde: Blogger kämpft fürs Laienprivileg – SPIEGEL ONLINE – Nachrichten – Netzwelt.

Die Frage ist von einiger Brisanz. Bloggern und Forenbetreibern teure Klageverfahren anzudrohen ist mittlerweile ein gängiges Instrument im Medienrecht geworden. Gerade unliebsame Berichterstattung und Meinungsäusserung soll so unterbunden werden und damit das Netz gesäubert werden. Dabei wird inzident oft die Frage aufgeworfen, welche Pflichten und Rechte einen Blogger treffen.

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