Die Kollegen von Beckmann und Norda weisen auf ein Urteil des OLG Dresden (Az unbekannt) hin:
Interessant hierbei: Das OLG Dresden setzt sich damit in Widerspruch der bisherigen Rechtssprechung anderer Gerichte.
Der gegenteiligen Ansicht des OLG Hamm( Beschluss vom 03.08.2011 – I-3 U 196/10) folgt das Gericht ausdrücklich nicht. Auch das AG München hatte seinerzeit einen Auskunftsanspruch gegen einen Forenbetreiber abgelehnt (AG München, Urteil vom 03.02.2011 -161 C 24062/10)
Rechtssicherheit wird damit nicht erzeugt! Andererseits ist die Ansicht des OLG Dresden auch nicht von der Hand zu weisen. Da jedoch bei die wenigsten Blogs oder Foren über die richtigen Daten Ihrer Nutzer verfügen, wird sich der Anspruch in der Praxis als wenig hilfreich erweisen. Leider weiss ich nicht, ob im Rahmen des gegenständlichen Verfahrens auch nach der IP-Adresse gefragt wurde und ob ggfs. diese vom Urteil ebenfalls erfasst war.