Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: ACTA-Abkommen

Copyright-Debatte: „Netzgemeinde“ gegen „Tatort“-Autoren via SPIEGEL ONLINE

Auch wenn es sich die ‚Tatort‘-Autoren nicht vorstellen können: in der Urheberrechtsdebatte geht es um (viel) mehr als nur um illegale Downloads und Streamings. Es geht auch bzw. vor allem um Bücher und Dokumentarfilme, die in Archiven im wörtlichen Sinne verrotten, weil die Abklärung der Rechte zu teuer ist. (via Leonhard Dobusch auf netzpolitik.org)

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Dieser Streitpunkt zeigt schön das Problem, an dem die Debatte im Augenblick vor allem krankt: Es wird massiv aneinander vorbeigeredet. Die Drehbuchautoren wenden sich an einen gefühlten, scheinbar monolithisch auftretenden Gegner. Piraten, Grüne, Linke und die eben ganz und gar nicht homogene „Netzgemeinde“ aber haben überhaupt keine gemeinsame Position zu den diskutierten Fragen.

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Solche Extrempositionen – genau wie solche wie die von Sven Regener, der das Gefühl hat, dass man ihm „ins Gesicht pinkelt“ im Netz – tragen zweifellos nicht dazu bei, dass die Debatte in konstruktiver Weise geführt wird. Vor allem aber hat man den Eindruck, dass derzeit massiv und gezielt lobbyiert wird – nur weiß man nicht so genau, wofür eigentlich.

Copyright-Debatte: „Netzgemeinde“ gegen „Tatort“-Autoren via  SPIEGEL ONLINE

Auch am ACTA-Abkommen wächst die Kritik

Nachdem vergangene Woche bekannt wurde, dass die EU nun auch das ACTA-Abkommen unterzeichnet hat, wächst auch in Deutschalnd wieder die Kritik. Marcus Beckedahl von netzpolitik.org und Vorstitzender der digitalen Gesellschaft bezieht bei Spiegel Online ganz klar Stellung gegen das ACTA-Abkommen.

Hauptpunkte der Kritik sind vor allem die fehlende Transparenz und die fehlende Einbeziehung der Mitgliedsstaaten. Bereits die Entstehung des Entwurfs war von viel Geheimniskrämerei und verdächtigen Beschwichtigungsversuchen seitens der Initiatoren des Abkommens begleitet worden.

EU stellt die Weichen für ACTA-Ratifizierung

ACTA steht kurz vor dem Abschluss. Im Namen aller Verhandlungspartner teilte die Europäische Kommission am 15.11.2010 mit, das Anti-Piraterie-Abkommen sei unterschriftsreif. Auf einem Treffen in Sydney arbeiten die Unterzeichnerstaaten aktuell an letzten juristischen Feinheiten. Nun hat auch das Europäische Parlament in einem Entschließungsantrag das Abkommen gebilligt und die Bedingungen für eine Ratifizierung festgelegt – ein wesentlicher Schritt in Richtung Umsetzung der nicht unumstrittenen Übereinkunft.

In seiner Entschließung weist das Parlament darauf hin, dass „die Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie eine Priorität seiner internen und internationalen politischen Strategie ist und dass die internationale Zusammenarbeit entscheidend dazu beiträgt, dieses Ziel zu erreichen.“ Die Parlamentarier sind sich darüber im Klaren, dass ACTA die Probleme der Produkt- und Markenpiraterie nicht lösen wird. Als ein „Schritt in die richtige Richtung“ wird ACTA dennoch begrüßt.

ACTA-Abkommen soll noch 2010 abgeschlossen werden

Auf der jüngsten Konferenz zum „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) in Luzern erzielten die 39 Teilnehmer, darunter auch die USA sowie die Europäische Union, offenbar Fortschritte. So wurde in einer gemeinsamen Schlusserklärung bekräftigt, das Abkommen solle noch dieses Jahr auf den Weg gebracht werden.

Eine aktualisierte Vorabversion des Abkommens wurde nicht veröffentlicht, allerdings wurden die Ergebnisse der Verhandlungen inzwischen inoffiziell veröffentlicht, und zwar durch die französische Bürgerrechtsorganisation „La Quadrature du Net“, die bereits im März eine Version des Abkommens geleakt hatte (siehe auch hier).

Die Schlusserklärung der Teilnehmer enthält indes kaum Substanz. Konkrete Beschlüsse oder Vorhaben sind ihr nicht zu entnehmen. Man hebt lediglich hervor, dass durch ACTA keinerlei neue Eigentumsrechte geschaffen werden sollen, ebenso wenig sollen bestehende Rechte erweitert werden. Lediglich die Durchsetzung bestehender Rechte sei Gegenstand des Abkommens. Weiter heißt es in der Erklärung, dass durch ACTA nicht die Möglichkeit der Teilnehmerstaaten eingeschränkt werden solle, Grundrechte und Grundfreiheiten zu achten. Diese Formulierung spielt offenbar auf die anhaltende Kritik an dem Abkommen an, so hatten beispielsweise die „Reporter ohne Grenzen“ ACTA als eine Gefahr für die freie Meinungsäußerung im Internet bezeichnet. Ebenso befürchten Bürgerrechtler, das Abkommen schaffe eine rechtliche Grundlage für Internetfilter und Netzsperren. Dem wollte man mit der Erklärung offenbar entgegenwirken.

Zweifel an der Erklärung wirft jedoch ein Bericht eines anwesenden amerikanischen Juristen auf. Laut einem Bericht von Spiegel Online hat dieser protokolliert, manche Unterhändler hätten eingeräumt, dass „einige Staaten womöglich ihre nationalen Gesetze ändern müssten, nachdem sie das ACTA-Abkommen unterschrieben haben.“ Die EU habe aber betont, sie werde ihre Gesetze nicht wegen ACTA ändern.

ACTA-Abkommen: Offizieller Entwurf veröffentlicht

Der offizielle Entwurf zum ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) wurde nun veröffentlicht. Drei Jahre dauerten die geheimen Verhandlungen der Unterhändler, an denen unter anderem die USA und die EU beteiligt waren. Immer wieder waren inoffiziell Informationen (wir berichteten) durchgesickert und sorgten weltweit für Aufsehen.

Anders als bei einem durchgesickerten Dokument, das die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net im März veröffentlicht hatte, gehen die Positionen der einzelnen Delegationen nicht aus dem Dokument hervor. Bei der ersten Durchsicht wird schnell klar, dass in dem Abkommen noch zahlreiche Punkte umstritten sind, schließlich dürfte es nicht einfach sein, die Interessen und Rechtsauffassungen von Ländern wie den USA, Mexiko oder der Schweiz in Übereinstimmung zu bringen.

Quelle: ORF

Speziell das Kapitel Internet soll stark umstritten sein.

Entwurf des ACTA-Abkommens liegt vor

Der Entwurf zum sogenannten ACTA-Abkommen liegt nun vor … und die schlimmsten Befürchtungewn der Kritiker scheinen sich zu bewahrheiten. Das ACTA-Abkommen soll eine internationale Vereinbarung mit dem Ziel der globalen Eindämmung von Markenpiraterie und Urheberrechtsverletzungen im Internet. Mag der Zweck noch gerechtfertigt sein, scheinen die Mittel allerdings über das Ziel hinaus zu schiessen (wir berichteten).

Der Entwurf des ACTA-Abkommens sollte streng geheim gehalten werden. Allerdings haben unbekannte Quellen bereits in den vergangenen Monaten den Medien immer wieder Informationen über Inhalt und Stand der Verhandlungen zum ACTA-Abkommen – und zuletzt den aktuellen Entwurf –  zugespielt. Eine kritische Zusammenfassung des nun bekannt gewordenen Entwurfs wurde in der Computerworld veröffentlicht. Alleine der Umstand, dass das Abkommen unter Geheimhaltung verhandelt wird, macht es bereits verdächtig

Off Topic: Droht die globale Internet-Zensur?

Nach einer akutellen Meldung in SPON treffen sich in Mexiko gerade die Vertreter von 39 Staaten (darunter auch die USA und die Europäische Union), um über Massnahmen zur Eindämmung von Markenpiraterie und Urheberrechtsverletzungen im Internet zu diskutieren. Die hierzu geplanten Massnahmen sollen im sogenannten ACTA-Abkommen festgehalten werden.

Bei allem Respekt vor dem Schutz des geistigen Eigentums, wird einem beim Lesen der Einzelmassnahmen trotzdem ganz schummerig (oder schwummerig?):

Die Organisation reporters sans frontiers  kritisiert vor allem diese drei bei den ACTA-Verhandlungen im Raum stehenden Einschränkungen:

  • das Verbot von Techniken zum Umgehen von Inhaltefiltern und Sperrmechanismen
  • das Kappen von Internetanbindungen jener Bürger, die angeblich illegale Inhalte aus dem Internet laden
  • automatische Internetfilter

Die rsf ruft  zur Unterzeichnung eines offenen Briefs an die Europäische Kommission auf, um die EU-Gesandten zu verpflichten, den Stand der Verhandlungen und geplanten Massnahmen offenzulegen.

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