Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Brand-Bidding

Hinweis: Google Adwords: EuGH gibt explizit grünes Licht für Brandbidding Rechtssache C-323/09 – Interflora Inc., Interflora British Unit / Marks & Spencer plc, Flowers Direct Online Ltd bei muepe.de | weblog peter müller

Am liebsten verweise ich auf Artikel von Kollegen der eigenen Kanzlei 😉

Mein Kollege Peter Müller hat in seinem Blog muepe.de einen Kommentar zu einem aktuellen EuGH-Urteil zum Thema (keine) Markenverletzung durch Google-Adwords veröffentlicht:

Google Adwords: EuGH gibt explizit grünes Licht für Brandbidding Rechtssache C-323/09 – Interflora Inc., Interflora British Unit / Marks & Spencer plc, Flowers Direct Online Ltd | muepe.de | weblog peter müller.

Dabei geht das Gericht davon aus, dass die Benutzung eines Keywords zur Auslösung von Google AdWords-Anzeigen grundsätzlich unter einen gesunden und lauteren Wettbewerb im Bereich der fraglichen Waren oder Dienstleistungen fällt, sofern mit der Werbeanzeige selbst weder bloße Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen des Inhabers dieser Marke angeboten werden und die Marke nicht verwässert oder verunglimpft wird. Ferner dürfen im Übrigen die Funktionen der Marke nicht beeinträchtigt werden.

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Dagegen darf der Markeninhaber einen Mitbewerber nicht an einer solchen Benutzung hindern können, wenn diese lediglich zur Folge hat, dass der Markeninhaber seine Anstrengungen zum Erwerb oder zur Wahrung eines Rufs, der geeignet ist, Verbraucher anzuziehen und zu binden, anpassen muss.

 

EuGH: Google Adwords verstößt nicht gegen Markenrecht

Das Keyword-Advertising-System Google Adwords verstößt nicht gegen Markenrecht. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung (Rs. C-236/08 bis C-238/08). Markeninhaber können ihre Ansprüche jedoch gegen den Werbenden richten, wenn aus dessen Anzeigen nicht klar hervorgeht, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen.

Die markenrechtliche Verantwortlichkeit setzt eine Benutzung zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen voraus. Demnach kommt es darauf an, wer die Schlüsselwörter (Keywords) tatsächlich benutzt. Google Adwords ermöglicht zwar, dass dessen Kunden, d.h. die Werbenden, Zeichen benutzen, die mit Marken identisch oder ihnen ähnlich sind, jedoch liegt darin nach Ansicht des EuGH keine tatsächliche Benutzung. Eine Verantwortlichkeit von Google scheidet aus diesem Grund aus.

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