Lange waren Fragen rund um die Einbindung eines Impressums in Facebook-Pages ein Thema. Bereits 2011 hatte das LG Aschaffenburg entschieden, dass ein Impressum bereithalten muss, wer Facebook zu Marketingzwecken und nicht lediglich privat nutzt (wir hatten berichtet). Verstöße wurden in der Folge vereinzelt abgemahnt. Wer ein rechtssicheres Impressum bereithalten wollte, musste sich lange mit teils umständlichen Tricks oder externen Apps behelfen, da Facebook ein gesondertes Eingabefeld zur Angabe der Pflichtinformationen bisher nicht vorsah. Dies hat sich nun geändert.

Ab sofort kann für Facebook-Pages ein Impressum in einem hierfür vorgesehenen Feld angelegt werden. Und so funktioniert’s: