Bereits im Februar hatte die EU-Kommission einen Entwurf der sog. EU-Geldwäscherichtlinie vorgelegt, welche den Geldverkehr im Internet neu regeln soll. Wie heise online nun berichtet, könnte dies weitreichendere Folgen haben, als zunächst angenommen.
Bisher gilt in Deutschland eine 100-Euro-Grenze, wonach bei der Bezahlung kleinerer Beträge die Benutzung anonymer Dienste wie Prepaid-Kreditkarten zulässig ist. Im europäischen Ausland liegt diese Grenze vereinzelt sogar höher. Diese Möglichkeit könnte mit Umsetzung des Entwurfs in Zukunft komplett wegfallen. Ziel der geplanten Regelung ist, zur Bekämpfung der Geldwäsche beizutragen und das Einschleusen von Geld aus illegalen Geschäften in den Wirtschaftskreislauf zu erschweren.
Mit dem aktuellen Entwurf könnte die Kommission jedoch über das Ziel hinausgeschossen sein. Möglicherweise haben Internetnutzer in gewissem Rahmen ein Recht darauf, mit Online-Bargeld einkaufen oder spenden zu können, ohne dass personenbezogene Daten ohne rechtfertigenden Anlass aufgezeichnet werden. Ein solches legitimes Interesse ist etwa in Fällen denkbar, in denen aus getätigten Zahlungen Rückschlüsse auf religiöse Überzeugungen, politische Orientierung oder sexuelle Neigung gezogen werden könnten.
Sollte die Neuregelung anonyme Zahlungen im Internet tatsächlich komplett unmöglich machen, könnte dies auch Konsequenzen für Online-Währungen wie Bitcoins haben. Allerdings bleibt die weitere Entwicklung zunächst abzuwarten. Bereits 2011 wollte die deutsche Bundesregierung eine solche Nullgrenze einführen, ruderte aber nach Protesten von Datenschützern und Zahlungsdienstleistern zurück. Möglicherweise ergeht es dem aktuellen Kommissions-Entwurf ähnlich.
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