Der Kollege Alexander Schupp weist auf www.it-recht-deutschland.de auf ein bevorstehendes Problem für Amazon Marketplace Händler hin. Demnach kann die 40-EURO-Klausel zukünftig nicht mehr wirksam für Geschäfte vereinbart werden, die über den Amazon Marketplace zustandekommen:

Denn wenn, was anzunehmen ist, Amazon nicht zugleich seine AGB ändert, hat Amazon mit diesem Verweis zugleich die “40-Euro-Klausel” (= Rücksendekosten trägt bei einem Warenwert bis 40 EUR der Kunde) für alle Amazon Händler – mit Ausnahme natürlich von Amazon selbst – abgeschafft.

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Wenn mithin der Händler unter seinen Hinweisen zu “Rückgabe und Erstattungen” regeln möchte, dass der Kunde bei einem Warenwert bis 40 EUR die Rücksendekosten trägt, ist er durch die Vereinbarung der Rückgabebedingungen von Amazon daran gehindert.

Das heisst im Ergebnis, dass die weitere Verwendung der 40-EURO-Klausel, die von den meisten Marketplace Händlern eingesetzt wird, in Zukunft stark abmahngefährdet sein dürfte.

Wie Amazon seine Händler ausbootet und Abmahnungen aussetzt – heute: die Abschaffung der 40-Euro-Klausel für Händler durch die “Amazon-Rückgabebedingungen” für alle.