Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: 40-Euro-Klausel

EU-Verbraucherrechterichtlinie: Was ändert sich für Onlinehändler? (Teil 2)

Teil 2: Widerrufsrecht des Verbrauchers

Nachdem wir im ersten Teil des Beitrags auf die Neuerungen durch die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie in Bezug auf Bestellung, Lieferung, sowie auf Informationspflichten der Shop-Betreiber eingegangen sind, soll im zweiten Teil erläutert werden, was sich im Bereich des Widerrufsrechts für Onlinehändler ändern wird.

  1. Ausnahmen vom Widerrufsrecht, Art. 16
  2. Widerrufsfrist von 14 Tagen, Art. 9 Abs. 2; Verlängerung um 12 Monate, Art. 10
  3. Neue Musterwiderrufsbelehrung, Anhang I Teil A
  4. Neues Musterwiderrufsformular für den Verbraucher, Art. 11 Abs. 1, Anhang I Teil B
  5. Rechte und Pflichten im Widerrufsfall, Art. 13, 14
  6. Tragung der Hinsendekosten, nicht für Expressversand Art. 13 Abs. 2
  7. Rücksendekosten, Wegfall der 40 Euro Klausel, Praxis, Art. 14 Abs. 1

 

Neues Abmahnrisiko bei Amazon Marketplace

Der Kollege Alexander Schupp weist auf www.it-recht-deutschland.de auf ein bevorstehendes Problem für Amazon Marketplace Händler hin. Demnach kann die 40-EURO-Klausel zukünftig nicht mehr wirksam für Geschäfte vereinbart werden, die über den Amazon Marketplace zustandekommen:

Denn wenn, was anzunehmen ist, Amazon nicht zugleich seine AGB ändert, hat Amazon mit diesem Verweis zugleich die “40-Euro-Klausel” (= Rücksendekosten trägt bei einem Warenwert bis 40 EUR der Kunde) für alle Amazon Händler – mit Ausnahme natürlich von Amazon selbst – abgeschafft.

und

OLG München: 40-Euro-Klausel muss nicht „doppelt“ in AGB verwendet werden

Seit einiger Zeit wird vor den Gerichten über die Frage gestritten, ob es ausreicht, die 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung zu verwenden, wenn diese in den AGB enthalten ist. Einige Oberlandesgerichte entschieden insoweit bereits zu Lasten der Händler: Die bloße Wiedergabe der Belehrung in den AGB genüge nicht, die Klausel müsse ein zweites Mal – mithin “doppelt” – in den AGB aufgeführt werden (so z.B. OLG Hamburg, Beschluss vom 17.02.2010, Az. 5 W 10/10). Wir berichteten.

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