Die Frage nach der rechtlichen Beurteilung von Streetart finde ich besonders spannend. Nicht, dass ich sonderlich viele Fälle aus diesem Bereich zu bearbeiten hätte. Aber hier wird für mich ein Dilemma des Rechts besonders deutlich: Wie kann das bestehende Rechtssystem den Konflikt zwischen öffentlicher Kunst und fremden Eigentum lösen? Welches Grundrecht zählt mehr, die Kunstfreiheit oder das Eigentum? Wer glaubt, die richtige Antwort zu kennen, dürfte sich irren. Eine richtige Antwort gibt es nicht. Das Recht kann diesen Konflikt nicht lösen. Und das führt zu absurden Ergebnissen.
Ein Fall wie er in einer juristischen Klausur vorkommen könnte:
Die renommierte Kölner Künstlerin K., bekannt unter dem Pseudonym Catwoman, fühlt sich durch den Schmutz in ihrem Atelier in ihrer Kreativität beeinträchtigt. Sie will das Atelier deshalb einem gründlichen Frühjahrsputz unterziehen. Hierzu erwirbt sie in einem Fachgeschäft verschiedene Reinigungsmittel, darunter ein hochwirksames Lösungsmittel. Auf dem Rückweg kommt sie an der Villa des bekannten Kunsthändlers C. vorbei, die von einer langen Mauer umrundet wird. Die Mauer ist nach vielen Jahren der Vernachlässigung völlig verrußt. Catwoman empfindet diese Vernachlässigung als infam. Sie nimmt deshalb Lappen und Lösungsmittel und beginnt die Mauer an verschiedenen Stellen zu reinigen. Als ihr das Lösungsmittel ausgeht, stellt sie fest, dass sie nur Teile der Mauer reinigen konnte. Gerade als sie zusammenpacken will, um neues Lösungsmittel zu kaufen, kommt eine Polizeistreife vorbei. Die Streifenbeamten stellen fest, dass durch das partielle Reinigen der Mauer die Zeichnung eines weinenden Mädchens entstanden ist. Die Polizisten nehmen K. fest.
Frage: Hat K. sich strafbar gemacht?