Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Graffiti

Reverse Graffiti (Kunstputzen): Kunst oder Straftat?

Die Frage nach der rechtlichen Beurteilung von Streetart finde ich besonders spannend. Nicht, dass ich sonderlich viele Fälle aus diesem Bereich zu bearbeiten hätte. Aber hier wird für mich ein Dilemma des Rechts besonders deutlich: Wie kann das bestehende Rechtssystem den Konflikt zwischen öffentlicher Kunst und fremden Eigentum lösen? Welches Grundrecht zählt mehr, die Kunstfreiheit oder das Eigentum? Wer glaubt, die richtige Antwort zu kennen, dürfte sich irren. Eine richtige Antwort gibt es nicht. Das Recht kann diesen Konflikt nicht lösen. Und das führt zu absurden Ergebnissen.

Ein Fall wie er in einer juristischen Klausur vorkommen könnte:

Die renommierte Kölner Künstlerin K., bekannt unter dem Pseudonym Catwoman, fühlt sich durch den Schmutz in ihrem Atelier in ihrer Kreativität beeinträchtigt. Sie will das Atelier deshalb einem gründlichen Frühjahrsputz unterziehen. Hierzu erwirbt sie in einem Fachgeschäft verschiedene Reinigungsmittel, darunter ein hochwirksames Lösungsmittel. Auf dem Rückweg kommt sie an der Villa des bekannten Kunsthändlers C. vorbei, die von einer langen Mauer umrundet wird. Die Mauer ist nach vielen Jahren der Vernachlässigung völlig verrußt. Catwoman empfindet diese Vernachlässigung als infam. Sie nimmt deshalb Lappen und Lösungsmittel und beginnt die Mauer an verschiedenen Stellen zu reinigen. Als ihr das Lösungsmittel ausgeht, stellt sie fest, dass sie nur Teile der Mauer reinigen konnte. Gerade als sie zusammenpacken will, um neues Lösungsmittel zu kaufen, kommt eine Polizeistreife vorbei. Die Streifenbeamten stellen fest, dass durch das partielle Reinigen der Mauer die Zeichnung eines weinenden Mädchens entstanden ist. Die Polizisten nehmen K. fest.

Frage: Hat K. sich strafbar gemacht?

Urheberrechte für Street Art Werke?

In einem lesenwerten Beitrag vom 18.04.2011 befasst sich Florian Wagenknecht (rechtambild.de) mit der sehr interessanten Frage, welchen Urheberschutz Street-Art- oder Graffiti-Werke im öffentlichen Raum geniessen.

Street-Arts können durchaus urheberrechtlichen Schutz genießen. Allerdings dürfen sie im Rahmen der Panoramafreiheit von Dritten fotografiert und die Fotos verwertet werden, ohne dass der Künstler in diesen Fällen etwas dagegen ausrichten kann. Bleibt nur das Recht der Künstler, bei Verwertung ihrer Werke genannt zu werden – sofern dies möglich ist.

Interessant ist das Thema deshalb, da die Frage zumindest bis vor einigen Jahren praktisch keine Relevanz gehabt haben dürfte. Nachdem aber vor allem in den letzten Jahren die Graffiti-Kunst oder Street Art einen unbeschreiblichen Boom erlebt und die Stars der Branche, z.B. Künstler wie Banksy, mittlerweile auch in konventionellen Kunstkreisen angekommen sind – und deren Werke dementsprechend hoch gehandelt werden, dürfte die Frage in  der nächsten Zeit sicherlich an praktischer Relevanz gewinnen.

 

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