Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Verpackungsgesetz

Kein Verkauf mehr über Plattformen ohne Registrierung bei LUCID

Die Rechtslage wird für Online-Händler und Plattformen durch eine neue Änderung des Verpackungsgesetzes  weiter verschärft. Ab dem 01.07.2022 gilt: Händler die nicht bei der Datenbank LUCID registriert sind, werden ihre Waren nicht mehr auf elektronischen Marktplätzen verkaufen dürfen. Ob ein Händler registriert ist, werden die Plattformen selbst überprüfen müssen. Dadurch soll die Beteiligung an Entsorgungskosten sichergestellt werden.

Neues Verpackungsgesetz: Zusätzliche Pflichten für Onlinehändler

Durch die Einführung des neuen Verpackungsgesetzes zum 01.01.2019 ergeben sich einige Änderungen, die von Unternehmen, aber auch von sämtlichen Onlinehändlern zu beachten sind. Im Folgenden soll die bisherige Rechtslage dargestellt werden (1.), welche wesentlichen Änderungen es gibt (2.), wer betroffen ist und welche Folgen Verstöße (3.) gegen das neue Gesetz nach sich ziehen. 

Am 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Dieses löst die derzeit geltende Verpackungsverordnung (VerpackV) ab. Ziel des neuen VerpackG ist es, das Anfallen von Müll, insbesondere von Verpackungsabfall, weiter zu verringern und die Recyclingquote zu erhöhen.

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