Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Verbraucherrechterichtlinie

EuGH: Online-Vermittlungsplattform Parship darf nur anteilig Wertersatz berechnen

Der europäische Gerichtshof (EuGH) befasste sich am 08.10.2020 mit der Frage, wie der Wertersatz berechnet werden soll, wenn der Kunde seinen Vertrag vorzeitig – fristgerecht- widerruft und somit sein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht nutzt. Der EuGH entschied, dass die Online-Dating-Plattform Parship nicht allein den Betrag von EUR 130,00 statt des Gesamtpreises von EUR 523, 95 erstatten darf, da zu Beginn des Vertrags auf keine Einzelberechnung hingewiesen worden sei (EuGH, Urt. v. 08.10.2020 – Az.: C-641/19).

Die Beklagte Partnervermittlungs-Website Parship bietet sogenannte Premium-Mitgliedschaften für eine Dauer von 6, 12 oder 24 Monaten an, wodurch diesen Mitgliedern ermöglicht wird, mit allen weiteren Premium-Mitgliedern mithilfe von Nachrichten oder Bildern zu korrespondieren (https://www.cr-online.de/64163.htm).

EuGH: Online-Händler sind nicht immer zur Angabe der Telefonnummer verpflichtet

In einem Verfahren musste sich der EuGH mit der Frage befassen, ob Online-Händler ihre Telefonnummer zur Kontaktaufnahme immer angeben müssen (Az. C-649/17, Urteil vom 10.07.2019). Der deutsche Gesetzgeber setzt die Angabe zwingend voraus, um vorvertraglichen Informationspflichten zu genügen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob dies im Einklang mit der  Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU) steht.

Konsumentenbund kündigt Abmahnungen wegen veralteter Widerrufsbelehrung an

Laut einer aktuellen Meldung der IHK Braunschweig hat der Deutsche Konsumentenbund e.V. angekündigt, ab dem 13.09.2014 gezielt Online-Shops abzumahnen, welche noch immer eine veraltete Widerrufsbelehrung vorhalten. Diese drohende Abmahnwelle dürfte auf jeden Fall ernst zu nehmen sein.

Hintergrund: Nach Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtline (wir berichteten) gelten in Deutschland seit dem 13.06.2014 neue Vorschriften im Verbraucherrecht. Diese enthalten insbesondere neue Regelungen zum Widerrufsrecht, weshalb Widerrufsbelehrungen in Online-Shops zwingend angepasst werden mussten.

Wer dies bisher noch nicht getan hat, sollte angesichts der angekündigten Abmahnwelle nun dringend reagieren.

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