Mit dem Ziel, missbräuchliche Abmahnungen zu verhindern und dabei besonders kleine und mittlere Unternehmen zu schützen, hat der Bundestag am 10.09.2020 den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ (Drucksache 19/12084) verabschiedet. Insbesondere ist vorgesehen, Vertragsstrafen zu deckeln, den Kostenersatz für Abmahnungen zu begrenzen und den „fliegenden Gerichtsstand“ zu Gunsten der Beklagten einzuschränken. Nachfolgend soll ein erster Blick auf die wichtigsten Gesetzesänderungen geworfen werden.