Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Textilkennzeichnungsgesetz

Textilkennzeichnung – Faserbezeichnungen wie Lycra und Spandex sind unzulässig

Aus aktuellem Anlass möchten wir erneut darauf hinweisen, dass nur die in der Textilkennzeichnungsverordnung vorgeschriebenen Faserbezeichnungen bei der Kennzeichnung von Textilien zulässig sind. Gerade die häufig verwendeten Begriffe Lycra und Spandex sind hingegen nicht erlaubt.

Neues Merkblatt zur Textilkennzeichnung

Die europäische Textilkennzeichnungsverordnung (Verordnung EU Nr. 1007/2011) ersetzte am 08.05.2012 das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz.

Wird eine EU-Verordung erlassen, ist diese grundsätzlich auch in Deutschland anzuwenden. Dies hat der Bundestag mit dem, am 24.02.2016 in Kraft getretenem, Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 und zur Ablösung des Textilkennzeichnungsgesetzes erneut deutlich gemacht.

Die neue Verordnung brachte einige Änderungen mit sich, die bei der Textilkennzeichnung zu beachten sind. Durch das nun von uns bereitgestellte Merkblatt soll die richtige Kennzeichnung von Bekleidung und anderen Textilien erleichtert werden.

Hier geht es zu unserem Merkblatt zur Textilkennzeichnung gemäß der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung im Online-Handel.

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