Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Telefonwerbung

Zusätzliche Pflichten für Unternehmer durch Gesetz für faire Verbraucherverträge

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge führt zu zahlreichen Gesetzesänderungen, die im Jahr 2022 in drei Schritten erfolgen. Ziel der Gesetzesänderungen ist es, die Position von Verbrauchern gegenüber Unternehmern zu stärken. Neue Regelungen gibt es insbesondere zu Laufzeitverträgen, die sich automatisch verlängern (wie z.B. bei Fitness-Studios üblich), sowie zur Kündigung online abgeschlossener Verträge. Welche Änderungen das Gesetz konkret mit sich bringt und wie sich diese auf die Pflichten von Unternehmern auswirken, soll im folgenden Beitrag dargestellt werden.

BGH: Opt-In auch bei Telefonwerbung

Der BGH hat mit Beschluss vom 14.04.2011, Az. 1 ZR 38/10, entschieden, dass – ebenso wie die Werbung per Email und SMS – auch die telefonische Werbung nach § 7 Abs. 2 UWG einer gesonderten, nur auf die Einwilligung in eine solche Werbung bezogenen Zustimmungserklärung des Betroffenen bedarf (sog. Opt-In-Erklärung).

BGH: Strenge Anforderungen für Zulässigkeit von Werbeanrufen – Double Opt-in unzureichend

Unaufgeforderte Werbeanrufe stellen nach deutschem Recht stets eine unzumutbare Belästigung dar und sind deshalb wettbewerbswidrig (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Voraussetzung für die Zulässigkeit ist deshalb stets eine ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers im Vorfeld – soweit nichts Neues. Laut BGH sind diese hohen Hürden auch mit EU-Recht vereinbar (Urteil vom 10.02.2011, Az. I ZR 164/09 – bislang nicht im Volltext verfügbar). Bemerkenswert ist an dieser Entscheidung, dass der BGH das weit verbreitete elektronische Double-Opt-in-Verfahren für die Einholung der erforderlichen Einwilligung als von vornherein ungeeignet ansieht.

Beim Double-Opt-in-Verfahren erhält der Verbraucher nach Eingabe seiner Daten im Internet eine Bestätigungsmail, in der er durch Anklicken eines dort enthaltenen Links bestätigen muss, dass er künftig E-Mails enthalten will. Auch im vom BGH entschiedenen Fall hatte die Beklagte bei der Durchführung eines Online-Gewinnspiels dieses Verfahren angewendet.

Hohe Hürden für die Zulässigkeit von Telefonwerbung

Telefonwerbung ohne die vorherige Zustimmung des Verbrauchers ist bereits seit 2004 ausdrücklich gesetzlich verboten (§ 7 Absatz 2 UWG). An dieses Verbot hat sich bislang kaum jemand gehalten. Da vor allem abschreckende Sanktionen fehlten, ging die telefonische Belästigung der Verbraucher munter weiter. Insbesondere marktunerfahrene Teilnehmer, Senioren, Jugendliche und Ausländer werden per Telefon regelmässig zu meist völlig unnützen und teuren Verträgen überredet.

In Zukunft soll mit dieser Unsitte nach dem Willen der Rechtssprechung und des Gesetzgebers Schluss sein.

Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ will die Bundesregierung die Voraussetzungen für Telefonwerbung strenger regeln. Gleichzeitig sollen für Verstösse empfindliche Strafen verhängt werden.

Damit sich die Neuerungen nicht als stumpfes Schwert erweisen, stuft der Gesetzgeber Verstöße gegen die Einwilligungspflicht bei Cold Calls und gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung zukünftig als Ordnungswidrigkeiten ein.

Im Fall einer fehlenden Einwilligung bei Cold Calls kann eine Geldbuße bis zu 50.000,- EUR verhängt werden. Verletzungen hinsichtlich der Rufnummernunterdrückung werden mit einer Geldbuße bis zu 10.000,- EUR geahndet.

(Quelle: mit ausführlicher Übersicht zu den Änderungen, www.adresshandel-und-recht.de)

Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für eine  „ausdrückliche und vorherige Zustimmung“ des Verbrauchers in den vergangenen Jahren in der Rechtssprechung entsprechend erschwert. So ist nach mittlerweile ständiger Rechtssprechung die Einwilligunserklärung innerhalb von AGB unzulässig.

Das OLG Köln hat entschieden, dass eine vorformulierte Einwilligung für Telefonwerbung in AGB unzulässig ist. Nutzt ein Händler dennoch eine solche Klausel, kann er nicht nur von anderen Händlern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Auch das LG Dortmund erklärte einige AGB-Klausel bezüglich der Weitergabe personenbezogenen Daten für Unzulässig.

(Quelle: www.shopbetreiber-blog.de)


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