Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: StudiVZ

Generation Facebook entwickelt Datenschutzbewusstsein

Kaum zu glauben, aber „sie wissen doch, was sie tun“ …  Experten stellen fest, dass die Generation Facebook, also die Jugendlichen, die mit Facebook, SchülerVZ etc gross geworden sind, durchaus in der Lage ist, die in den Netzwerken verbreiteten Informationen bewusst zu steuern.

Sind soziale Netzwerke wie Facebook und StudiVZ gefährlich? Datenschützer warnen jedenfalls, zu viel Privates preiszugeben. Wissenschaftler beobachten allerdings auch, dass immer mehr Jüngere genau steuern, was sie von sich offenbaren. Im Gegensatz zu älteren Surfern.

In einem Artikel bei stern.de kommen verschiedene Experten zu Wort, die einen Bewusstseinswandel bei der Zielgruppe erkennen, die bislang wegen ihres allzu sorglosen Umgangs mit privaten, persönlichen und oft auch intimen Informationen Kopfschütteln bei der Generation Volkszählung hervorriefen.

Während Datenschützer und Verbraucherschutz-Ministerin Ilse Aigner (CSU) vor Online-Netzwerken warnen, wissen viele Nutzer inzwischen ganz genau, was sie von sich mitteilen wollen, wem sie ihre Daten zugänglich machen – und wie sie sich bestmöglich vor Freunden und Kollegen in Szene setzen. Facebook, StudiVZ und Co. sind auch Selbstdarstellungs-Plattformen.

Allerdings rückt eine neue Zielgruppe in den Focus der Datenschützer: Die Zielgruppe 50 +, also eben die Genration Volkszählung, die das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschaffen hat.

– die älteren Herrschaften, von denen spätestens seit vergangenem Jahr immer mehr auf die Plattformen drängen. „Bei den Älteren ist das Datenschutzbewusstsein sehr groß – aber das technische absolut unzureichend

Stiftung Warentest: mangelhafte Datensicherheit bei Social Networks

Die Stiftung Warentest hat verschiedene soziale Netzwerke getestet, unter anderem auf Datensicherheit. Dabei mussten die Tester jedoch erhebliche Mängel feststellen, allen voran bei Facebook, Myspace und LinkedIn. Bei letzteren wurden insbesondere die AGB kritisiert, mittels derer sich das jeweilige Netzwerk weitreichende Rechte einräumt, vor allem bei der Weitergabe der Daten an Dritte, ohne den Zweck der Datenweitergabe offenzulegen. SchülerVZ und StudiVZ hingegen erhielten für den Umgang mit den privaten Daten und den Verwertungsrechten der Nutzer gute Bewertungen.

Mehr zum Thema lesen Sie bei Spiegel Online.

Die Testergebnisse sind abrufbar auf den Seiten der Stiftung Warentest.

Facebook scheitert mit Klage gegen StudiVZ

Die Unterlassungsklage des weltweit populärsten Social Networks Facebook gegen seinen deutschen Konkurrenten StudiVZ ist gescheitert. Die in Kalifornien ansässige Facebook Ltd. hatte StudiVZ vorgeworfen, deren Website vollständig kopiert zu haben und dabei sogar Original-PHP-Quellcodes verwendet zu haben. Die für Wettbewerbssachen zuständige 33. Zivilkammer des LG Köln wies die Klage am 16. Juni dieses Jahres zurück.

Das LG Köln konnte „trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten“ keine unlautere Nachahmung erkennen. Dafür fehle es an der erforderlichen Herkunftstäuschung. Mit anderen Worten: StudiVZ verucht nicht den Nutzern vorzugaukeln, sie befänden sich bei Facebook. Dabei spielt auch eine Rolle, dass Facebook bei Markteinführung von StudiVZ im November 2005 im deutschsprachigen Raum noch weitgehend unbekannt war. Auch der Vorwurf, StudiVZ habe sich unredlich Zugang zu den Quellcodes verschafft, schlug nicht durch. Dieser Vorwurf gründet nach Ansicht der Kammer lediglich auf Vermutungen.

Dennoch dürfte das Urteil aus Köln noch lange nicht das letzte Wort im Streit zwischen den beiden Netzwerkplattformen sein. Facebook kündigte an, in Berufung zu gehen. Darüber hinaus sind auch ein Prozess in den USA sowie eine Feststellungsklage am Landgericht Stuttgart anhängig. Ob das Kölner Urteil sich auf diese Verfahren auswirken wird, ist angesichts der unterschiedlichen Schwerpunkte beider Klagen fraglich.

Nach Aufruhr um AGB: Facebook rudert zurück

Für viel Wirbel sorgte kürzlich eine Ankündigung der Social-Networking-Plattform Facebook, neue AGB einzuführen, mittels derer sich das Unternehmen von Marc Zuckerberg nahezu uneingeschränkte Nutzungsrechte an Benutzerdaten und –inhalten sichern wollte. Dies löste unter den Nutzern einen Sturm der Entrüstung aus. Nun lenkt Faceook ein und belässt es bei den alten AGB. Doch auch deren Zulässigkeit steht in Frage.

Inhalt der neuen Bedingungen war unter anderem das Recht, Benutzerdaten unbegrenzt zu speichern sowie von Nutzern generierte Inhalte nahezu uneingeschränkt zu verwerten. Dagegen protestierten zahlreiche Benutzer, gründeten interne Protestgruppen oder drohten gar mit Löschung ihrer Accounts. Nachdem Zuckerberg die Änderungen zunächst im Facebook-Blog noch als Vereinfachung der Benutzung der Community verteidigte, folgte nur wenig später der Rückzieher: Man werde es zunächst bei den alten AGB belassen. Gleichzeitig kündigte Zuckerberg eine Überarbeitung an. In diesem Prozess sollen auch die Nutzer eingebunden werden.

Doch die bisherigen, derzeit noch gültigen AGB weisen erhebliche Fehler auf und dürfen den deutschen AGB-rechtlichen Vorgaben kaum standhalten. Insbesondere der Mix aus deutscher und englischer Sprache ist dem Nutzer kaum zuzumuten. Damit die Regelungen hierzulande wirksam sind, müsste Facebook sie einheitlich auf Deutsch bereitstellen und den hiesigen Vorgaben anpassen.

Der Konflikt um die Facebook-AGB erinnert stark an die Diskussion um die AGB des deutschen Netzwerks StudiVZ von vor ca. einem Jahr. Damals hatte das zum Holtzbrinck-Verlag gehörende Unternehmen den Unmut vieler Nutzer auf sich gezogen, als es ankündigte, zielgruppenorientierte Werbung, so genanntes Targeting, einzuführen. In Blogs und Foren machten Nutzer und Datenschützer, ähnlich wie im aktuellen Streit um Facebook, ihrer Verärgerung Luft. Die Konsequenz war, dass viele Mitglieder StudiVZ für ihren Alleingang abstraften und ihre Accounts kurzerhand löschten.

Damit Facebook nicht das Gleiche wie seinem deutschen Konkurrenten widerfährt, sollte man dort ihren Ankündigungen Taten folgen lassen, die neuen AGB transparent gestalten und die datenschutzrechtlichen Bedenken seiner Nutzer ernst nehmen.

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén