Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Streaming

Filesharing: Abmahnung jetzt auch wegen Streamings bei kinox.to?

Wir haben heute einen sehr interessanten Anruf bekommen. Ein Mandant hat eine Abmahnung einer bekannten Abmahnkanzlei  im Namen eines Medienunternehmens erhalten wegen angeblichen Angebots von geschützten Werken (Film) über eine Tauschbörse (BitTorrent).

Soweit sogut, nichts ungewöhnliches. Wir stellen dem Mandanten die üblichen Fragen: Anzahl der Anschlussnutzer? Nur einer, der Anschlussinhaber selbst. Haben Sie das Werk über die Tauschbörse genutzt? Nein! Haben Sie das fragliche Werk gesehen? Jetzt kommt die interessante Information. Das fragliche Werk hat der Mandant schon gesehen, sogar im fraglichen Zeitraum. Nur eben nicht über eine Tauschbörse, sondern über das Streaming-Portal kinox.to. Hoppala.

Urteil im Kino.to Prozess: Streaming illegaler Angebote strafbar?

Im Sommer 2011 wurde das Video-Portal kino.to vom Netz genommen. Die Betreiber des illegalen Streaming-Angebots wurden verhaftet und verurteilt, teilweise zu Haftstrafen von mehreren Jahren. Eines der Urteile, das jüngst ergangene Urteil des Amtsgericht Leipzig vom 21.12.2011, sorgte nun für besonderes Aufsehen.

Kino.to & Co.: Für legal erklärt?

Immer wieder finden sich im Netz Beiträge und Meldungen, dass Kino.to von Rechtsanwälten für legal befunden worden sei. Doch viele Leser fragen sich, ob dies tatsächlich so einfach zu beantworten ist.

Kino.to & Co.: Videoinhalte kostenlos per Streaming ansehen – zulässig oder nicht?

Über Video-Stream-Portale wie YouTube, kino.to und ähnliche Seiten kann man sich kostenlos die verschiedensten digitalen Videoinhalte, darunter teilweise auch zahlreiche aktuelle Kinofilme und TV-Serien per Streaming ansehen. Aber – ist eine solche Nutzung überhaupt erlaubt?

Diese Frage kann derzeit nicht pauschal beantwortet werden. Die rechtliche Einordnung und Bewertung des bloßen Ansehens von Filmen mittels Streaming hängt von verschiedenen, juristisch umstrittenen Faktoren ab, hinsichtlich derer eine abschließende Klärung durch die Gerichte bislang noch nicht erfolgt ist. (Eine ausführlichere Erörterung der juristischen Fragen finden Sie hier). Im Ergebnis spricht jedoch einiges dafür, dass die Nutzung von kino.to & Co. illegal ist.

Unabhängig von der Frage der grundsätzlichen rechtlichen Zulässigkeit des Streaming stehen jedoch weitere Fragen in Bezug auf die Verfolgbarkeit etwaiger Verstöße im Raum.

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