Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: strafbewehrte Unterlassungserklärung

OLG Schleswig: Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe

Erleichterung für viele Online-Händler. Nach einer Entscheidung des OLG Schleswig (Beschluss vom 03.05.2021, Az.: 6 W 5/21) ist es bei Verstößen gegen § 13 Abs. 4 UWG zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr entsprechend der Regelung des § 13a Abs. 2 UWG ausreichend, wenn der Verletzer eine Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen abgibt. 

BGH: Abgabe einer Unterlassungserklärung stellt kein Anerkenntnis dar

Der BGH hat mit Urteil vom 24.09.2013 (Az: I ZR 219/12) bestätigt, dass die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht zugleich ein Anerkenntnis des zugrundeliegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs oder des Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten beinhaltet.

Diese Auffassung wurde in der Literatur schon immer vertreten. Trotzdem finden sich immer wieder Gerichte und vor allem (Abmahn-)Anwälte, die die gegenteilige Auffassung vertreten. Anwälte, die Abmahnungen abwehren, verwenden daher bei Übersendung einer Unterlassungserklärung gebetsmühlenartig die Formel

ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Rechtslage (in jüngster Zeit ergänzt um den Zusatz) gleichwohl rechtsverbindlich,

um damit klarzustellen, was ohnehin klar sein sollte (und sich regelmässig aus dem weiteren Verlauf der Auseinandersetzung ergibt). Lediglich, wenn sich aus den weiteren Umständen ergibt, dass der Abgemahnte Unterlassungs- und/oder Zahlungsansprüche anerkennt, soll hier ein Anerkenntnis gesehen werden können, so auch der BGH.

Danke an den Kollegen Thomas Stadler von Internet-Law, der auf das Urteil hingewiesen hat.

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