Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Störerhaftung

OLG München: Mittelbare Störerhaftung von Suchmaschinenbetreibern bei Verlinkung auf gelöschte Beiträge

Mit Entscheidung vom 07.06.2017 klärte das OLG München die Frage, ob Suchmaschinenbetreiber mittelbar auf gelöschte Inhalte verlinken dürfen oder sämtliche Hinweise auf gelöschte Inhalte zu unterlassen haben. In dem Verfahren gab das OLG München der Antragstellerin Recht und verpflichtete den Suchmaschinenbetreiber Google, auch die Verlinkung zu Seiten, auf denen gelöschte Beiträge gespeichert werden, zu unterlassen (Oberlandesgericht München, Beschluss vom 07.06.2017, Az.: 18 W 826/17).

BGH: Weiterhin keine Vorabprüfungspflicht für Google

Der BGH (Urteil vom 27.02.2018, Az.: VI ZR 489/16) setzt seine Rechtsprechung fort, wonach Betreiber von Suchmaschinen nicht verpflichtet sind, ihre Suchergebnisse vor Darstellung auf Rechtsverletzungen zu überprüfen. Erst nach einem konkreten Hinweis auf eine offensichtliche und auf den ersten Blick erkennbare Rechtsverletzung müssen diese tätig werden.

Der BGH hat die Vorinstanzen (LG Köln, Urteil vom 16.09.2015, Az.: 28 O 14/14, wir berichteten, OLG Köln, Urteil vom 13.10.2016, Az.: 15 U 173/15) bestätigt und seine bisherige Rechtsprechung (Autocomplete-Funktion, Urteil 14.05.2013, Az.: VI ZR 269/12) bestätigt. Demnach trifft die Betreiber von Suchmaschinen keine Pflicht, dargestellte Suchergebnisse vor der Veröffentlichung auf mögliche Verletzungen von Persönlichkeitsrechten zu kontrollieren.

Affiliate-Marketing: LG Stuttgart zur Verantwortlichkeit des Advertisers für Spam-E-Mails des Publishers

Das LG Stuttgart entschied mit Urteil vom 29.05.2013 zur Verantwortlichkeit des Advertisers im Rahmen eines Affiliate-Marketing-Netzwerkes für Spam-Emails eines Publishers und verneinte dessen Haftung. Dies ist insofern interessant, als frühere Urteile anderer Gerichte, auch des BGH, in vergleichbaren Fällen regelmäßig eine verschuldensunabhängige Erfolgshaftung angenommen hatten.

Im vorliegenden Fall des LG Stuttgart hatte eine Privatperson, die von dem Publisher unerwünschte Werbemails erhalten hatte,  gegen den Advertiser auf Unterlassung geklagt, da dieser als Störer nach § 1004 BGB für die Rechtsverletzung verantwortlich sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. 

Filesharing: Frage an die Kollegen

Folgender Fall:

Kanzlei mahnt den Anschlussinhaber wegen der Verletztung urheberrechtlich geschützter Werke ab. Anschlussinhaber unterwirft sich und weist gleichzeitig daraufhin, dass nicht er sondern ein anderer (Sohn/Tochter, Ehepartner o.ä.) die Verletzung begangenen hat. Der Täter räumt die Handlung ein und unterwirft sich ebenfalls.

Jetzt die Fragen:

Kennt jemand Fälle, in denen in der Folge auch der Täter auf SEA/ Kostenerstattung in Ansüruch genommen wurde?

Bei den mir (zugegebenermassen wenigen) bekannten Fällen ist dies jedenfalls nicht passiert. Und ich wundere mich, weshalb die Täter nicht in Anspruch genommen werden. Aus Sicht der Abmahnindustire kann ich das schon nachvollziehen. Allerdings stelle ich mir die Frage, ob nicht zumindest in solchen Konstellationen die Intention der Abmahner klar und deutlich zu Tage tritt.

Und ich stelle mir die Frage, ob sich nicht hier auch Argumente für eine Rechtsmissbräuchlichkeit dieses Vorgehen ergeben könnten. Moralisch halte ich es jedenfalls für schwer bedeklich, wenn nicht wenigstens versucht wird zuerst den (nach nichtjuristischen Verständnis) echten Schuldigen in Anspruch zu nehmen.

Würde mich freuen, wenn dieser Aspekt hier diskutiert werden könnte. Ich habe bisher nichts zu dieser Frage gefunden. Vielleicht habe ich aber auch nicht gründlich gesucht, dann würde ich mich über Verweise freuen.

OLG München: Google haftet nicht für Suchergebnisse

Der Kollege Ferner weist auf ein wichtiges Urteil des OLG München zur Haftung von Google für Suchergebnisse hin. Demnach hat das OLG München (29 U 1747/11) entschieden, dass Google auch aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten nicht für die Suchergebnisse bzw. für die im Rahmen der Suchtreffer generierten Textfragmente haftet. Zuvor hatte bereits das OLG Hamburg (3 U 67/11) in einer vielbeachteten Entscheidung festgestellt, dass Google auch nicht für ehrverletzende Äusserungen (Persönlichkeitsrechtsverletzungen) hafte.

BGH: Umgehung der Startseite mittels Deep Link kann Urheberrechtsverletzung darstellen

Das Setzen eines Deep Links auf eine urheberrechtlich geschützte Website greift in das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG ein, wenn dadurch technische Schutzmaßnahmen umgangen werden. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 29.04.2010 (Az. I ZR 39/08). Mit dieser Entscheidung konkretisiert der unter anderem für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat seine Rechtsprechung, die mit der richtungsweisenden Paperboy-Entscheidung aus dem Jahr 2003 ihren Anfang nahm.

Dass es sich bei der Schutzmaßnahme des Berechtigten um eine wirksame technische Schutzmaßnahme handelt, die die Anforderungen des § 95a UrhG erfüllt, ist nicht erforderlich. Es reicht aus, dass die Schutzmaßnahme den Willen des Berechtigten erkennbar macht, den öffentlichen Zugang zu dem geschützten Werk nur auf dem vorgesehenen Weg zu ermöglichen, so der Senat.

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