Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte über drei Löschungsanträge zur Wortmarke MC (Registernummer 307 20 447) zu entscheiden. Die Marke wurde im Jahr 2007 von der Diwok Sportartikel Vertriebs GmbH für eine Vielzahl von Waren eingetragen und später auf die Stealth Ti Ltd übertragen. Das DPMA stellte fest, dass es sich um eine bösgläubige Markenanmeldung im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG handelte und ordnete am 20.08.2013 die Löschung an.
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Mit Urteil vom 13.04.2010 hat das Landgericht München I (Az. 9HK O 23557/09) die Direct-Sports.de GmbH, Ruhstorf, zur unwiderruflichen Einwilligung in die Löschung der Marke „Hawk“ (DPMA-Registernummer: 30706867) verurteilt.
Die Direct-Sports.de GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sandro Oliver Diwok, ist ebenso wie die Diwok Sportartikel Vertriebs GmbH durch Abmahnungen gegenüber Händlern in Erscheinung getreten.
Die Unternehmen bzw. Sandro Oliver Diwok persönlich persönlich haben dabei eine unbekannte Anzahl von Abmahnungen für verschiedene Produkte unter den Marken „Stealth“, „MC“ oder „Hawk“ gegenüber verschiedensten Händlern ausgesprochen bzw. einstweilige Verfügungen erwirkt.
Das Landgericht München ging in seiner Entscheidung davon aus, dass die Anmeldung der Marke „Hawk“ durch den Sandro Oliver Diwok in bösgläubiger Behinderungsabsicht und ohne ernsthaften Benutzungswillen erfolgte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufung ist beim OLG München anhängig.
Aktualisierung am 13.05.2011:
Über die Berufung wurde mittlerweile durch das OLG München rechtskräftig entschieden. Nähere Informationen finden Sie in meinem neuen Beitrag.