Vielen eBay-Verkäufern sind sie ein Dorn im Auge: Scheinbar interessierte Käufer die Gebote abgeben, obwohl sie eigentlich gar kein Interesse am Abschluss eines Kaufvertrages haben. Um sich gegen solche Bieter zu wehren, nehmen viele Verkäufer Klauseln in ihre Angebote auf, mit denen solchen Spaßbietern Strafgebühren auferlegt werden sollen. Fraglich ist jedoch, ob solche Klauseln überhaupt zulässig sind.