Wollen Händler ihre Produkte über den Amazon-Marketplace anbieten, können/müssen sie sich an bereits bestehende Produktseiten und damit an zur Verfügung stehende Produktbilder anhängen. Dass die, sich anhängenden, Händler nicht haften, wenn die Produktseite urheberrechtswidrige Bilder enthält, bestätigte kürzlich erneut das OLG München. Die Frage, wer stattdessen für urheberrechtswidrige Bilder im Marketplace von Amazon verantwortlich ist, hatte das LG Berlin zu klären.