Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis

Schlagwort: Personensuchmaschinen

LG Hamburg: Personensuchmaschinen dürfen öffentlich zugängliche Fotos verwenden

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 16.06.2010 (Az.: 325 O 448/09) eine weitere bedeutende Entscheidung zur Bildnutzung durch Personensuchmaschinen wie yasni oder 123people gefällt. Demnach dürfen solche Personensuchmaschinen öffentlich zugängliche Bilder verwenden und verbreiten. Wer mit einer solchen Veröffentlichung nicht einverstanden ist, müsse geeignete Vorkehrungen gegen den Zugriff durch Suchmaschinen treffen, andernfalls sei von einer stillschweigenden Einwilligung des Rechteinhabers auszugehen. Das Gericht bezieht sich in seiner Entscheidung ausdrücklich auf das Urteil des BGH vom 29.04.2010 (wir berichteten). Zuvor hatte bereits das OLG Köln entschieden, dass Personensuchmaschinen auf Bilddateien aus sozialen Netzwerken wie Facebook zugreifen dürfen (siehe auch hier).

Im dem Urteil zugrunde liegenden Fall nahm die Klägerin die Personensuchmaschine 123people auf Unterlassung in Anspruch, weil diese ein Bild der Klägerin in ihren Suchergebnissen eingeblendet hatte. Dieses Bild stammt von der Firmenhomepage des Arbeitgebers der Klägerin, dort war es mit deren Einverständnis veröffentlicht.

OLG Köln: Personensuchmaschinen dürfen auf Fotos aus Facebook-Profilen zugreifen

Wer in Social Networks wie Facebook sein Foto einstellt, willigt dadurch konkludent ein, dass auch Personensuchmaschinen wie 123people.de oder yasni.de das Bild veröffentlichen dürfen. Das geht aus einer Entscheidung des OLG Köln vom 09.02.2010 hervor (Az.: 15 U 107/09).

Bilder, die in Facebook-Profilen hochgeladen werden, werden regelmäßig von Personensuchmaschinen ausgelesen und dort angezeigt, sofern der Nutzer die Bilder für die Allgemeinheit freigegeben hat. Ein Nutzer sah diesen Vorgang als unzulässig an und klagte auf Unterlassung.

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