Im Namen einer Mandantin haben wir Löschungsantrag gegen die deutsche Marke „Black Friday“ (Registernummer 30 2013 057 574, eingetragen am 20.12.2013 für die Super Union Holdings Ltd., Hong Kong für verschiedene Einzelhandelsdienstleistungen) gestellt. Lizenznehmerin der Marke ist nach eigenen Angaben die in München ansässige Black Friday GmbH .
Schlagwort: Onlinehändler
Es dürfte allgemein bekannt sein und entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass das Versenden von E-Mail-Werbung ohne Einwilligung des Empfängers (Double-Opt-In) unzulässig ist. Dabei lässt die Gesetzeslage lediglich wenige Ausnahmen zu. Unlängst hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine automatisierte Empfangsbestätigung, die teilweise aus erlaubten (informativen) und teilweise aus werblichen Inhalten besteht, unzulässig sein kann.