Wer heutzutage ein Smartphone besitzt, hatte höchstwahrscheinlich auch schon, in der einen oder anderen Form, mit der Anwendung WhatsApp zu tun. Denn durch diese Messaging-App wird das Senden von Nachrichten stark vereinfacht. Bislang stellt das Unternehmen seine AGB jedoch nur auf Englisch bereit. Diesen Zustand erklärte das KG Berlin nun für rechtswidrig und hat entschieden, dass der Instand-Messaging-Dienst seine AGB auch auf Deutsch veröffentlichen muss.